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Eintragungsmöglichkeit von Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz
Markt Peiting
12.01.2026, 08:00

Öffentliche Bekanntmachung zur Eintragungsmöglichkeit von Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz

Sie haben nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) die Möglichkeit, Widerspruch gegen einzelne regelmäßig durchzuführende Datenübermittlungen der Meldebehörde einzulegen. Dieser Widerspruch gilt jeweils bis zum Widerruf.

A) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern Familienangehörige der meldepflichtigen Person angehören

Sie können der Datenübermittlung gemäß § 42 Abs. 2 i. V. m. Abs. 3 Satz 2 BMG widersprechen.

B) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen

Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 BMG widersprechen.

C) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk

Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 2 i. V. m. Abs. 5 BMG widersprechen.

E) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage

Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 3 i. V. m. Abs. 5 BMG widersprechen.

Die Eintragung dieser Übermittlungssperren können Sie durch persönliches Erscheinen unter Vorlage Ihres Ausweisdokumentes beim

Markt Peiting
Einwohnermeldeamt
Hauptplatz 2
86971 Peiting

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr
zusätzlich
Donnerstagnachmittag von 14.00 bis 18.00 Uhr

vornehmen.

Oder aber auch über unsere Internetseite unter:

https://serviceportal.komuna.net/peiting/rsp/uebermittlungssperre/start

bzw. www.peiting.de  – Rathaus – Bürgerservice – Onlinebehördengang – Mit der Maus ins Rathaus.

Peiting, den 12.01.2026
gez. Hiemer
Leitung Einwohnermeldeamt

Markt Peiting
Einwohnermeldeamt
Hauptplatz 2 – EG

Telefon: 08861/599-26
E-Mail: ewo@peiting.de



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Beschreibung

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