Immer wieder kommt es zu unerlaubten Ablagerungen von Rasenschnitt, Heckenschnitt, Grüngut und Müll an der Sandgrube Haselbach. Hier dürfen nur holziges, hackfähiges Astwerk und Holzstämme abgelegt werden. Es ist nicht hinzunehmen, dass diese verbotene Müllentsorgung immer wieder auf Kosten der Allgemeinheit entfernt werden muss.
