• 9 % Arbeitnehmersparzulage1)
jährlich für die Anlage der VL in Höhe von bis zu 470 Euro, maximal 43 Euro je Arbeitnehmer und Jahr.
Das sind rund 43 Euro je Arbeitnehmer und Jahr bzw. rund 645 Euro je Arbeitnehmer in 15 Jahren.
Neue Einkommensgrenzen seit 2024:
40.000 Euro(Alleinstehende) bzw. 80.000 Euro (Verheiratete/ eingetragene Lebenspartner) zu versteuerndes Jahreseinkommen.
• Seit 2021 noch besser: 10 % Wohnungsbaupramie2)
jährlich auf Sparbeiträge bis zu 700 Euro (Alleinstehende) bzw. 1.400 Euro (Verheiratete/eingetragene Lebenspartner),das macht jährlich 70 Euro und 140 Euro
Einkommensgrenzen 35.000 € bzw. 70.000 € (zu versteuerndes Einkommen)
