Der Erlaubnisbescheid des Landratsamtes Neuburg-Schrobenhausen (einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung),
vom 22.09.2025, Az.: 32/641.1
der das oben genannte Vorhaben betrifft, liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Plans in der Zeit
vom 24. Oktober 2025 bis einschließlich 11. November 2025
im Rathaus, Marktstraße 18, 86643 Rennertshofen, Zi.-Nr. 1 (Bauamt)
während der allgemeinen Dienststunden (Montag von 07:30 Uhr bis 12:15 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:30 Uhr, Dienstag und Donnerstag von 07:30 Uhr bis 12:15 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Mittwoch von 07:30 Uhr bis 12:15 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr, Freitag von 07:30 Uhr bis 13:00 Uhr)
zur allgemeinen Einsicht aus.
Ergänzend dazu sind die Bekanntmachung und die Planunterlagen im Internet auf folgenden Seiten abrufbar: https://www.rennertshofen.de
Der Bescheid wurde dem Träger des Vorhabens zugestellt und öffentlich bekanntgemacht.
Nach Ende der Auslegungsfrist gilt der Erlaubnisbescheid auch denjenigen gegenüber als zugestellt, denen er nicht gesondert bekannt gegeben wurde.
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