Bei einem Feuerwehreinsatz geht es oft um Minuten und nicht selten auch um Menschenleben. Daher ist in Bayern die Hilfsfrist gesetzlich geregelt.
Jede an einer Straße gelegene Einsatzstelle soll in höchstens zehn Minuten, nach Eingang des Notrufs, erreicht werden. In ganz Bayern gibt es allerdings nur 7 Berufsfeuerwehren, welche rund um die Uhr Personal im Feuerwehrhaus vorhalten. Der Rest sind über 7500 Freiwillige Feuerwehren, deren Gerätehäuser nicht dauerhaft besetzt sind. Hier kommen die Helfer im Einsatzfall von zu Hause, der Arbeitsstelle oder wo immer sie sich gerade befinden.
Um die Hilfsfrist dennoch einhalten zu können, ist es umso wichtiger, dass die Einsatzkräfte im Straßenverkehr zügig vorankommen. Auch hier hat der Gesetzgeber gehandelt und hat Feuerwehrleute auf dem Weg zum Gerätehaus befugt, ggf. Sonderrechte in Anspruch zu nehmen. Damit ist es ihnen im Einsatzfall erlaubt, sich in gewissem Maße über die Straßenverkehrsordnung hinweg zu setzen.
Leider ist es für andere Verkehrsteilnehmer nicht unbedingt ersichtlich, ob jemand “privat“ mit Sonderrechten unterwegs ist. Die Kennzeichnung ist hier lediglich für Einsatzfahrzeuge, nicht aber für den privaten Pkw festgelegt. In der Praxis haben sich daher Dachaufsetzer bewährt, die auf Feuerwehrleute im Einsatz aufmerksam machen sollen.
Rainer Eck, Inhaber der Schreinerei Eck in Bellenberg, möchte dabei die Freiwillige Feuerwehr Bellenberg unterstützen und sponsert den ehrenamtlichen Helfern 10 Dachaufsetzer.
Vielen Dank an die Schreinerei Eck, für die großzügige Unterstützung!