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An- Um- und Abmelden -  Warum ist das wichtig?
Gemeinde Bergheim
02.10.2026, 09:00

Rettungs- und Feuerwehreinsätze zeigen, je schneller die Retter vor Ort sind, umso schneller kann Hilfe geleistet werden. Die Polizei könnte auf die Daten des Einwohnermeldeamtes zugreifen, um zu ermitteln wie viele Personen sich in welcher Wohneinheit befinden.

Außerdem ist die zeitnahe An- Um- und Abmeldung gesetzlich geregelt. Das Unterlassen ist also kein Kavaliersdelikt, sondern eine Ordnungswidrigkeit.


 

Das Wichtigste auf einen Blick: Fristen und Pflichten

 

  • Anmelden: Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen (z. B. Zuzug aus einer anderen Gemeinde / Stadt, Zuzug aus dem Ausland) / innerhalb von 14 Tagen nach dem Einzug / persönlich ohne Termin in der VG Neuburg oder Online über die Homepage (Mit der Maus ins Rathaus)
  • Ummelden: Wenn Sie innerhalb der Gemeinde umziehen / innerhalb von 14 Tagen nach dem Umzug / persönlich ohne Termin in der VG Neuburg oder Online auf der Homepage (Mit der Maus ins Rathaus)

Benötigte Unterlagen zum An- und Ummelden:

    • Gültiger Personalausweis oder Reisepass (für die Änderung der Adresse).
    • Wohnungsgeberbestätigung (auf der Homepage unter Mit der Maus ins Rathaus zu finden)
    • Ggf. Heiratsurkunde oder Geburtsurkunden der Kinder (bei Familien).

 

  • Abmelden: Nur notwendig bei einem Wegzug ins Ausland oder beim Aufgeben eines Nebenwohnsitzes / innerhalb von 14 Tagen nach dem Auszug / Die Abmeldung ist frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich.

Benötigte Unterlagen zum Abmelden:

    • Gültiger Personalausweis oder Reisepass

 

Sonderfälle und Ausnahmen

  • Besuchsaufenthalt: Wer regulär im Inland gemeldet ist und eine andere Wohnung für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten bezieht, muss sich für diese Wohnung weder an- noch ummelden.
  • Rückkehr aus dem Ausland: Wer nicht in Deutschland gemeldet ist, und aus dem Ausland einreist, hat drei Monate Zeit, bis die Meldepflicht greift (z. B. bei Urlaub oder Kurzaufenthalt). Sobald ein fester Job oder eine feste Wohnung bezogen wird, gelten die regulären 14 Tage.

Beschreibung

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