Meldung bis zum 30.09.2025!
Sportlerehrung der Gemeinde Oberding I. Als Anerkennung für hervorragende Leistungen und besondere Verdienste im Sport für die Jahre 2024 und 2025 ehrt die Gemeinde Oberding Sportlerinnen und Sportler sowie verdiente Persönlichkeiten des Sports durch Verleihung einer Ehrengabe mit Urkunde durch den ersten Bürgermeister. II. Geehrt werden Einzelpersonen, die ihren Wohnsitz in der Gemeinde Oberding haben sowie Mannschaften, die ihren Wohnsitz in der Gemeinde Oberding haben oder für einen anerkannten Verein bzw. für eine staatlich anerkannte Schule aus dem Gemeindebereich starten. Sie müssen einer in Bayern oder in Deutschland organisierten Fachsportart im Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB), Bayerischen Landessportverband (BLSV), Bayerischen Sportschützenbund (BSSB) oder einer internationalen Dachorganisation der Sportfachverbände angehören und an einer von diesen offiziell ausgeschriebenen oder anerkannten Meisterschaft teilnehmen. Dies gilt ebenso für alle Pflichtschulen sowie weiterführende Schulen. III. Für die Ehrung kommen in Frage: Einzelwettbewerbe / Mannschaftswettbewerbe a)Sieger bei Bezirksmeisterschaften, z.B Oberbayerischer Meister (Regierungsbezirk Oberbayern)b)Erstplatzierte bei Bayerischen (Landesebene), Süddeutschen Meisterschaftenc)Erst- bis Drittplatzierte bei Deutschen Meisterschaftend)Erst- bis Sechstplatzierte bei Europa- und Weltmeisterschaftene)Teilnehmer bei Olympischen Spielen (Gold / Silber / Bronze)f)Schulmeister ab Bezirksebene Als Mannschaft gilt ein Team ab 3 Personen. IV. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sportverbände sowie der Sport- und Schützenvereine, die sich im örtlichen oder überörtlichen Bereich besondere Verdienste um den Sport erworben haben, können gleichfalls zur Ehrung vorgeschlagen werden. Ehrung für Wirksamkeit im örtlichen Bereich / Voraussetzung: Eine Amtszeit von mindestens 20 Jahren im gewählten Vorstand des Vereines. Ehrung für Wirksamkeit im überörtlichen Bereich / Voraussetzung:Eine langjährige und erfolgreiche Mitarbeit über den Wirkungsraum des örtlichen Vereins hinaus. Die Würdigung von Funktionsposten in Vereinen und Verbänden soll der vereins- bzw. verbandsinternen Ehrung vorbehalten bleiben. V. Anträge zur Ehrung sind schriftlich durch die Vereine, Verbände und Schulen an die Gemeinde Oberding bis spätestens 30.09.2025 an die Gemeinde Oberding unter vorzimmer@vg-oberding.de zu stellen. Die Sportlerehrung findet voraussichtlich am Samstag, den 08. November 2025 statt. Die Einladungen werden nach Auswertung der eingegangenen Anmeldungen bzw. Anträge rechtzeitig versandt. Oberding, den 22. August 2025MückeErster Bürgermeister
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Sportlerehrung der Gemeinde Oberding I. Als Anerkennung für hervorragende Leistungen und besondere Verdienste im Sport für die Jahre 2024 und 2025 ehrt die Gemeinde Oberding Sportlerinnen und Sportler sowie verdiente Persönlichkeiten des Sports durch Verleihung einer Ehrengabe mit Urkunde durch den ersten Bürgermeister. II. Geehrt werden Einzelpersonen, die ihren Wohnsitz in der Gemeinde Oberding haben sowie Mannschaften, die ihren Wohnsitz in der Gemeinde Oberding haben oder für einen anerkannten Verein bzw. für eine staatlich anerkannte Schule aus dem Gemeindebereich starten. Sie müssen einer in Bayern oder in Deutschland organisierten Fachsportart im Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB), Bayerischen Landessportverband (BLSV), Bayerischen Sportschützenbund (BSSB) oder einer internationalen Dachorganisation der Sportfachverbände angehören und an einer von diesen offiziell ausgeschriebenen oder anerkannten Meisterschaft teilnehmen. Dies gilt ebenso für alle Pflichtschulen sowie weiterführende Schulen. III. Für die Ehrung kommen in Frage: Einzelwettbewerbe / Mannschaftswettbewerbe a)Sieger bei Bezirksmeisterschaften, z.B Oberbayerischer Meister (Regierungsbezirk Oberbayern)b)Erstplatzierte bei Bayerischen (Landesebene), Süddeutschen Meisterschaftenc)Erst- bis Drittplatzierte bei Deutschen Meisterschaftend)Erst- bis Sechstplatzierte bei Europa- und Weltmeisterschaftene)Teilnehmer bei Olympischen Spielen (Gold / Silber / Bronze)f)Schulmeister ab Bezirksebene Als Mannschaft gilt ein Team ab 3 Personen. IV. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sportverbände sowie der Sport- und Schützenvereine, die sich im örtlichen oder überörtlichen Bereich besondere Verdienste um den Sport erworben haben, können gleichfalls zur Ehrung vorgeschlagen werden. Ehrung für Wirksamkeit im örtlichen Bereich / Voraussetzung: Eine Amtszeit von mindestens 20 Jahren im gewählten Vorstand des Vereines. Ehrung für Wirksamkeit im überörtlichen Bereich / Voraussetzung:Eine langjährige und erfolgreiche Mitarbeit über den Wirkungsraum des örtlichen Vereins hinaus. Die Würdigung von Funktionsposten in Vereinen und Verbänden soll der vereins- bzw. verbandsinternen Ehrung vorbehalten bleiben. V. Anträge zur Ehrung sind schriftlich durch die Vereine, Verbände und Schulen an die Gemeinde Oberding bis spätestens 30.09.2025 an die Gemeinde Oberding unter vorzimmer@vg-oberding.de zu stellen. Die Sportlerehrung findet voraussichtlich am Samstag, den 08. November 2025 statt. Die Einladungen werden nach Auswertung der eingegangenen Anmeldungen bzw. Anträge rechtzeitig versandt. Oberding, den 22. August 2025MückeErster Bürgermeister
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