In der vergangenen Gemeinderatssitzung wurde die 1. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung auf Grundlage der Neukalkulation der Beitragssätze beschlossen.
Aus dieser Neukalkulation ergeben sich folgende Herstellungsbeitragsätze für die Entwässerungseinrichtung:
Grundstücksfläche: 1,39 € pro m²
Geschossfläche: 24,91 € pro m²
Dieser Beitragssatz beinhaltet jedoch alle bisher getätigten Investitionen inklusive der Verbesserungs- und Erneuerungsmaßnahe der öffentlichen Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Mönchsroth. Dies bedeute, dass die seither geleisteten Beitragszahlungen auf den nun festzusetzenden Herstellungsbeitrag 2025 angerechnet werden, sprich der „alte“ Herstellungsbeitrag und die Vorauszahlung zum Verbesserungsbeitrag. Somit kommt dies einer ansonsten zu machenden Endabrechnung der Verbesserungs- und Erneuerungsmaßnahme der öffentlichen Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Mönchsroth gleich.
Somit ergeben sich bei der Veranlagung der Beiträge für die beitragspflichtigen Grundstücke unter der Anrechnung der bereits bezahlten Beiträge folgende tatsächlich noch zu zahlenden Beträge je m²:
Herstellungsbeitrag NEU: 1,39 €
abz. Herstellungsbeitrag ALT: - 0,68 €
abz. Vorauszahlung Verbesserung: - 2,05 €
- 1,34 €
Geschossfläche m²:
Herstellungsbeitrag NEU: 24,91 €
abz. Herstellungsbeitrag ALT: - 7,36 €
abz. Vorauszahlung Verbesserung: - 10,82 €
6,73 €
Die Beitragskalkulation und die damit zusammenhängende Abrechnung möchten wir Ihnen in einer Informationsveranstaltung genauer erläutern, zu welcher wir hiermit herzlich einladen:
Donnerstag, 11. Dezember 2025 um 18:30 Uhr in der Rothachhalle Mönchsroth
Im Rahmen dieser Veranstaltung werden wir Ihnen die endgültige Beitragskalkulation vorstellen. Sie erhalten Informationen über die Kosten der Kläranlage sowie über das weitere Vorgehen der Abrechnung.
