Die Gemeinde informiert darüber, dass das vom Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. erlassene Nachtfahrverbot für Mähroboter seit dem 20. August 2026 im gesamten Landkreis und damit auch im Gemeindegebiet gilt. Die Allgemeinverfügung wurde nach Abschluss der Abwägung zum Schutz wildlebender Tiere erlassen und ist sofort vollziehbar. Sie untersagt den Betrieb von Mährobotern täglich von einer halben Stunde vor Sonnenuntergang bis eine halbe Stunde nach Sonnenaufgang. Anlass sind insbesondere der nachgewiesene Populationsrückgang des Europäischen Igels sowie die erhebliche Verletzungs- und Todesgefahr durch Kollisionen mit den Geräten.
Igel und andere kleine Wirbeltiere nutzen zunehmend Gärten, Grünanlagen, Parks und Friedhöfe als Ersatzlebensräume. Gerade in der Dämmerung und während der Nacht sind sie aktiv und werden von autonomen Mährobotern häufig nicht erkannt. Verletzungen können zu schweren Verstümmelungen oder zum Tod führen. Die im Jahr 2020 aktualisierte Rote Liste der Säugetiere Deutschlands weist auf die schwierige Bestandssituation des Europäischen Igels hin. Die Gemeinde begrüßt deshalb die einheitliche Regelung im Landkreis: Bürgerinnen und Bürger erhalten klare Vorgaben, während zugleich ein wirksamer Beitrag zum Natur- und Artenschutz geleistet wird.
Die Allgemeinverfügung wurde im Amtsblatt des Landkreises bekanntgegeben; die vollständigen Regelungen und Hinweise sind dort sowie beim Landratsamt erhältlich. Die Gemeinde bittet Eigentümerinnen und Eigentümer, die Betriebszeiten ihrer Geräte entsprechend zu programmieren und die Entwicklung der Regelung gemeinsam mit den zuständigen Behörden weiter zu beobachten. Erfahrungen aus der Umsetzung sollen künftig in die Information der Bevölkerung und eine mögliche Weiterentwicklung des Schutzes einfließen.
Gerade in den kommenden Herbst- und Wintermonaten bietet sich ausreichend Zeit, sich mit dem eigenen Mähroboter zu befassen und ihn im Rahmen der Reinigung und Wintereinlagerung zugleich für die kommende Gartensaison vorzubereiten. Dabei sollte die Programmierung für 2027 und die Folgejahre so angepasst werden, dass sie den Vorgaben der jeweils geltenden Allgemeinverfügung entspricht und insbesondere die Aktivitätszeiten von Igeln berücksichtigt. Fachgeschäfte und geschulte Servicestellen können bei der Überprüfung, Aktualisierung und sicheren Einstellung der Geräte sicher kompetent unterstützen.
(Bild generiert mit der Bayern KI)
