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Weiterführung der Vollsperrung der Ortsdurchfahrt Weinberg
Gemeinde Aurach
21.11.2025, 08:36

Nach den ursprünglichen Vorgaben des Staatlichen Bauamtes Ansbach und der Straßenmeisterei Feuchtwangen sollte die Vollsperrung der Ortsdurchfahrt Weinberg nur bis Ende November 2025 möglich sein und dann erst wieder ab März 2026 weitergeführt werden können.

Grund hierfür war die Aufrechterhaltung des Winterdienstes der Staatsstraße St 1066 und der Kreisstraßen AN 36 und AN 3 durch die Straßenmeisterei, die hierzu eine Durchfahrt durch Weinberg benötigten.

Nach mehreren Gesprächen mit dem Staatlichen Bauamt und der Straßenmeisterei konnte die Straßenmeisterei jedoch die Touren ihres Winterdienstes so ändern, dass eine Durchfahrt der Winterdienstfahrzeuge durch Weinberg nicht mehr erforderlich ist.

Deshalb wurde mit allen Beteiligten beschlossen, die Vollsperrung der Ortsdurchfahrt Weinberg über den Winter hinweg weiterzuführen, was zu einem deutlich schnelleren Bauablauf der Tiefbaumaßnahmen in der Ortsdurchfahrt Weinberg führt, so dass die Arbeiten trotz des verspäteten Baubeginns wie geplant bis Ende 2026 fertiggestellt werden können.

Nach dem aktuellen Bauzeitenplan der beauftragten Baufirma würden die Arbeiten in der Ortsdurchfahrt selbst – eine geeignete Witterung und keine besonderen Zwischenfälle vorausgesetzt – bis Ende Juli 2026 fertiggestellt, so dass die Ortsdurchfahrt Weinberg ab August 2026 wieder frei befahrbar ist

Nach den Arbeiten in der Ortsdurchfahrt werden noch Kanal- u. Wasserleitungsbauarbeiten in der Vehlberger Straße (bis zur Kirchstraße) und in der Windshofener Straße (bis zur Schulstraße)  ausgeführt, die lt. Bauzeitenplan bis Mitte November 2026 abgeschlossen sein sollen.

Die Straßenbauarbeiten in der Ortsdurchfahrt durch das Staatliche Bauamt Ansbach – die Gemeinde erneuert in diesem Zuge beidseitig die Gehwege - können erst Mitte 2027 und nicht wie geplant im Frühjahr 2027 beginnen und dauern bei einer angenommenen Bauzeit von ca. 9 Monaten bis Frühjahr 2028.

Für die Straßenbauarbeiten muss die Ortsdurchfahrt im o.g. Zeitraum nochmals voll gesperrt werden.


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