
Bekanntmachungder Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung des abschließenden Wahlergebnisses sowie der Form der Verkündung des vorläufigen Wahlergebnisses für die Wahl der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters und des Stadtrats am Sonntag, 8. März 2026 31 Bekanntmachung der Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung des abschließenden Wahlergebnisses sowie der Form der Verkündung des vorläufigen Wahlergebnisses für die Wahl der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters und des Stadtrats am Sonntag, 8. März 2026 Alle Details finden Sie im aktuellen Amtsblatt. 31 Der Wahlleiter der Stadt Ludwigsstadt Lauensteiner Str. 1 96337 Ludwigsstadt Bekanntmachung der Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung des abschließenden Wahlergebnisses sowie der Form der Verkündung des vorläufigen Wahlergebnisses für die Wahl der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters und des Stadtrats am Sonntag, 08. März 2026 1. Die Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung des abschließenden Wahlergebnisses gemäß Art. 19 Abs. 3 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG) findet statt am Montag, den 09.03.2026 um 19:00 Uhr im Rathaus Ludwigsstadt, Lauensteiner Str. 1, 96337 Ludwigsstadt, Zi.-Nr. 001, Sprechtagzimmer Der Wahlausschuss verhandelt, berät und entscheidet in öffentlicher Sitzung, soweit nicht Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder auf berechtigte Ansprüche Einzelner entgegenstehen (Art. 17 Abs. 2 GLKrWG). In diesen Fällen berät und entscheidet er in nichtöffentlicher Sitzung über den Ausschluss der Öffentlichkeit. Beschlüsse, die in nichtöffentlicher Sitzung gefasst wurden, werden der Öffentlichkeit bekannt gegeben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind. Sollte eine weitere Sitzung notwendig werden, wird Ort und Zeitpunkt ebenfalls rechtzeitig bekannt gemacht. 2. Form der Verkündung des vorläufigen Wahlergebnisses; Fristbeginn für die Annahme der Wahl. Unter dem Vorbehalt der Feststellung des abschließenden Wahlergebnisses durch den Wahlausschuss wird das ermittelte vorläufige Wahlergebnis durch 2.1 Digitales Amtsblatt der Stadt Ludwigsstadt amtsblatt.ludwigsstadt.de 2.2 Aushang im Rathaus gegenüber der Öffentlichkeit verkündet. Für den Beginn der Wochenfrist des Art. 47 Abs. 1 Satz 1 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz, binnen der aufgrund eines Wahlvorschlags gewählte Personen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung die Wahl ablehnen können, ist die unter Nr. 2.1 genannte Form bzw. Art der Verkündung des vorläufigen Wahlergebnisses entscheidend. 20.02.2026 gez. Frank Ziener (Wahlleiter)
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