Sichteinschränkender Bewuchs an Radwegen durch herausragende Sträucher/Hecken an Kreuzungs- bzw. Grundstücksausfahrten Hecken und Sträucher sind so zurückzuschneiden, dass Beeinträchtigungen auf Radwegen vermieden werden. Wir haben festgestellt, dass mehrere Grundstücks- bzw. Kreuzungsausfahrten durch die seitlichen Einfriedungen in Verbindung mit starkem Heckenbewuchs oder sonstigen Anpflanzungen ein sehr eingeengtes Sichtfeld bzw. überhaupt kein Sichtfeld mehr aufweisen, so dass hier erhebliche Gefahren im Verkehrsablauf bestehen. Nach den einschlägigen Richtlinien ist bei einem Radweg das erforderliche Sichtfeld mit einer Länge von 30 m zu erreichen, wenn die seitlichen Hecken und Büsche auf einer bestimmten Länge auf eine maximale Höhe von 80 cm niedergeschnitten wären. Grundstückseigentümer sind dafür verantwortlich, dass ein entsprechendes Sichtfeld freigehalten wird, da nach Art. 29 Abs. 2 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) Anpflanzungen aller Art und Zäune sowie Stapel, Haufen und ähnliche mit dem Grundstück nicht festverbundene Gegenstände nicht angelegt werden dürfen, soweit sie die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen können. In Schadensfällen können durchaus Ersatzansprüche an den Verursacher herangetragen werden. Wir möchten daher an die Grundstücks/-Hausbesitzer appellieren, sichteinschränkenden Bewuchs insbesondere auch zu einem Radweg hin, bei Kreuzungs- bzw. Grundstücksausfahrten regelmäßig zurückzuschneiden. Info für unsere LandwirteBitte denken Sie bei der Ansaat von hochwachsenden Kulturen wie Mais, Raps und Co. schon jetzt an die Sichtfelder! Spätestens wenn die Pflanzen eine Wuchshöhe von 0,80 m überschreiten, wird es an Straßenkreuzungen zu Sichtbehinderungen kommen, da die durchschnittliche Augenhöhe von PKW Fahrern bei 1 m liegt. Gemäß Art. 29 Abs. 2 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) dürfen Anpflanzungen aller Art nicht an Straßen angelegt werden, soweit sie die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen können. In den Richtlinien für die Anlage von Staatstraßen (RASt) und den Richtlinien für die Anlage von Landstraßen (RAÖ) werden die notwendigen Sichtfelder genauer festgelegt.Je nach den örtlichen Gegebenheiten ergeben sich individuelle Sichtfelder. Zur Berechnung empfehlen wir, einen Blick auf die Internetseite www.stvo2go.de/sichtdreiecke-berechnen zu werfen.Wir danken recht herzlich für Ihren Beitrag zur sicheren Gestaltung des Straßenverkehrs!
weiterlesen
