In letzter Zeit wandten sich Gemeindebürger/-innen an die Gemeindeverwaltung, weil sie sich durch umherfliegende Drohnen belästigt fühlten und fragten nach, was beim Fliegen von Drohnen erlaubt, bzw. was verboten ist.
Aufgrund dieser Nachfragen wurde dann Kontakt mit dem Luftamt Nürnberg aufgenommen. Hier wurde mitgeteilt, dass dieses Thema zu kompliziert sei, um alle Regeln einfach auf einer DIN A4-Seite wiederzugeben.
Aus diesem Grund veröffentlichen wir folgenden Link für die Internet-Seite:
Digitale Plattform Unbemannte Luftfahrt (dipul): www.dipul.de.
Hier sind sowohl allgemeine Informationen als auch ein Map Tool (geografische Einschränkungen für Drohnenflüge) abrufbar.
Wir bitten alle Eigentümer von Drohnen, sich an die rechtlichen Vorgaben zu halten.
