Die Kommunalwahl rückt näher – alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger müssten bereits eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben. Mit dem Erhalt dieser Benachrichtigung ist die Beantragung der Briefwahlunterlagen möglich.
Sollten Sie die Briefwahl bereits beantragt haben und bis heute keine Unterlagen bekommen haben, dann wenden Sie sich bitte an das Wahlamt
(Tel. 09495/9403-0).
Sie können die Unterlagen ganz einfach online beantragen! Scannen Sie dazu nur den QR-Code, der auf der Wahlbenachrichtigung abgebildet ist, mit Ihrem Handy. Dieser QR-Code leitet Sie direkt weiter zur entsprechenden Internetseite. Versenden Sie den Online-Antrag und Sie erhalten die Unterlagen vom zuständigen Gemeindediener. Die Online-Beantragung erspart Ihnen Fahrtwege und trägt zur Arbeitsvereinfachung in der Verwaltung bei.
Beachten Sie, dass Sie wirklich Ihren persönlichen QR-Code verwenden und nicht aus Versehen den eines Familienangehörigen!
Die Briefwahl kann auch online auf der Seite www.breitenbrunn.de beantragt werden. Bitte beachten Sie in diesem Fall, dass Sie die richtige Wählerverzeichnis-Nummer verwenden, damit es zu keinen Verwechslungen kommt! Die Online-Beantragung ist bis Dienstag, den 03.03.2026 möglich.
Natürlich können Sie die Briefwahlunterlagen auch schriftlich, mit dem Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, bei der Marktverwaltung beantragen. Bitte füllen Sie dazu den Vordruck vollständig aus, vergessen Sie Ihre Unterschrift nicht!
Falls Ihr Wahlschein von einer anderen Person beantragt werden soll, muss die Vollmacht auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ebenfalls ausgefüllt werden.
Die schriftliche Beantragung ist bis Freitag, den 06.03.2026, 15:00 Uhr möglich.
Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Stichwahl die Briefwahlunterlagen hierfür gleich mitbeantragt werden können. Der Versand erfolgt dann zu gegebener Zeit.
Briefwahl kann nicht telefonisch beantragt werden.
Ihr Wahlamt
