Der Gemeinderat der Gemeinde Bernhardswald hat mit Beschluss vom 03.06.2026 aufgrund des § 142 des Baugesetzbuches des Sanierungsgebiets "Ortsmitte" als Satzung beschlossen.
Diese wird mit dieser Bekanntmachung rechtsverbindlich und gilt für die Dauer von 15 Jahren.
Die einschlägigen Vorschriften können während der allgemeinen Dienstzeiten von jedermann im Rathaus eingesehen werden.
