Aus aktuellem ein Hinweis zur Räum- und Streupflicht laut Gemeindeverordnung:
Dies umfasst auf der einen Seite die Beseitigung von Schmutz, Unrat, Unkraut und Laub und auf der anderen Seite das Räumen von Schnee und Streuen bei Eisglätte.
Die Räum- und Streupflicht beinhaltet, die Gehwege bzw. falls keine Gehwege vorhanden sind, eine Fläche am Rand der Fahrbahn auf einer Breite von 1 Meter (Gehbahn) von Schnee zu befreien sowie bei Schnee- und Eisglätte zu bestreuen. Die Räum- und Streupflicht besteht auch entlang von unbebauten Grundstücken.
So sind bei Schneefall die Gehwege oder Gehbahnen an Werktagen ab 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ab 8 Uhr von Schnee und Eis zu räumen, dass diese ohne Gefährdung begehbar sind. Zur Eindämmung der Rutschgefahr sind geeignete abstumpfende Mittel (z. B. Sand oder Splitt) einzusetzen.
Es besteht ausdrücklich auch Räum- und Streupflicht, wenn kein Gehweg vorhanden ist. In diesem Fall ist eine Gehbahn (1 m breit) auf der Straße zu streuen bzw. zu räumen.
Der geräumte Schnee oder die Eisreste (Räumgut) sind neben der Gehbahn so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird. Abflussrinnen, Hydranten, Kanalein-laufschächte und Fußgängerüberwege sind bei der Räumung freizuhalten.
Die ausführlichen Bestimmungen finden Sie hier "Verordnung über die Sicherung der Gehbahnen im Winter"
Winterdienst der Gemeinde Eisingen
Oberste Priorität des Winterdienstes haben die Bus- und Hauptstrecken. Erst dann werden die übrigen öffentlichen Straßen bearbeitet. Bitte haben Sie daher Verständnis, dass es - je nachdem wo Sie wohnen - durchaus einmal etwas länger dauern kann, bis vor Ihrer Haustüre geräumt ist. Zusätzlich möchten wir Sie darauf hinweisen, dass innerorts für die Gemeinde eine Räum- und Streupflicht nur an verkehrswichtigen und zugleich gefährlichen Straßenstellen besteht.
Parallel zum Räum- und Streueinsatz auf den Straßenflächen bearbeiten die Mitarbeiter des Bauhofs im Bereich des Fußgängerverkehrs die Bushaltestellen, Treppenanlagen und Gehwege der gemeindeeigenen Grundstücke.
