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𝗜𝗻𝗳𝗼𝗿𝗺𝗮𝘁𝗶𝗼𝗻 𝗱𝘂𝗿𝗰𝗵 𝗱𝗮𝘀 𝗙𝗶𝗻𝗮𝗻𝘇𝗮𝗺𝘁 𝗧𝗿𝗮𝘂𝗻𝘀𝘁𝗲𝗶𝗻 𝗙𝗲𝗹𝗱𝘃𝗲𝗿𝗴𝗹𝗲𝗶𝗰𝗵 𝘂𝗻𝗱 𝗡𝗮�...
Gemeinde Inzell - 📱 social media 📱
03.04.2026, 07:00
𝗜𝗻𝗳𝗼𝗿𝗺𝗮𝘁𝗶𝗼𝗻 𝗱𝘂𝗿𝗰𝗵 𝗱𝗮𝘀 𝗙𝗶𝗻𝗮𝗻𝘇𝗮𝗺𝘁 𝗧𝗿𝗮𝘂𝗻𝘀𝘁𝗲𝗶𝗻
𝗙𝗲𝗹𝗱𝘃𝗲𝗿𝗴𝗹𝗲𝗶𝗰𝗵 𝘂𝗻𝗱 𝗡𝗮𝗰𝗵𝘀𝗰𝗵ä𝘁𝘇𝘂𝗻𝗴 𝗻𝗮𝗰𝗵 𝗱𝗲𝗺 𝗕𝗼𝗱𝗦𝗰𝗵ä𝘁𝘇𝗚
In der Gemarkung Inzell wird in der Vegetationsperiode 2026 ein Feldvergleich nach dem Bodenschätzwertgesetz zur Feststellung und Einmessung der eingetretenen Veränderungen bei den land- und forstwirtschaftlichen Nutzungsarten und den damit betroffenen Bodenschätzungen durchgeführt. Zielsetzung ist ein möglichst aktueller Stand der Flurkarten, des Liegenschaftskatasters und der land- und forstwirtschaftlichen Bewertungsgrundlagen.
Mit den Außendienstmitarbeitern sind die amtl. landw. Sachverständige, der vermessungstechnische Beamte und die ehrenamtlichen Bodenschätzer des Finanzamts Traunstein beauftragt.
Nach § 15 BodSchätzG sind zum Zwecke der Bodenschätzung als notwendig erachtete Maßnahmen (Einmessungen, Bohrungen, Aufgrabungen) jederzeit von den Grundstückseigentümern bzw. den Nutzungsberechtigten zuzulassen.
Ferner wird darauf hingewiesen, dass die Außendienstmitarbeiter die für die Öffentlichkeit gesperrten Wirtschaftswege befahren dürfen. Eine gesonderte Benachrichtigung der einzelnen Grundstückseigentümer erfolgt nicht.
Etwaige Auskünfte sowie Einsichtnahme in die Kartenunterlagen sind während der Außendienstarbeiten und während der Offenlegungsfrist (wird gesondert bekannt gegeben) möglich.
Um Kenntnisnahme und Beachtung wird gebeten.
𝗚𝗲𝗺𝗲𝗶𝗻𝗱𝗲 𝗜𝗻𝘇𝗲𝗹𝗹
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