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Keine Berücksichtigung von Gartenwassermengen unter 12 m³ jährlich bei der Abwassergebührenabrechnung
Gemeinde Heroldsbach
30.10.2025, 16:45
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Wir möchten Sie darüber informieren, dass gemäß § 10 Abs. 4 Buchstabe a) der Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Heroldsbach bei der Berechnung der Abwassergebühren keine Gartenwassermengen unter 12 m³ jährlich berücksichtigt werden können. Dies bedeutet, dass Haushalte, die jährlich weniger als 12 m³ Gartenwasser für die Bewässerung ihrer Gärten verbrauchen, keine Ermäßigung bei den Abwassergebühren erfolgt.


Beschreibung

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