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Förderung und Schutz für unsere Streuobstwiesen
Ortsbeirat Roßbach
14.10.2026, 18:59
– Förderung und Schutz für unsere Streuobstwiesen – Seit dem 1. Juli 2026 fördert das Land Hessen mit einer neuen Streuobstrichtlinie den Erhalt, die Pflege und die Nutzung von Streuobstwiesen. Gefördert werden nicht nur neue Bäume. Auch der Schnitt und die Ernte bestehender Bäume werden unterstützt. Für uns in Roßbach ist das eine gute Nachricht. Rund um unser Dorf gibt es besonders viele Streuobstwiesen. Kirschblüte Frühjahr 2025 Sie prägen unsere Landschaft, bieten Lebensraum für viele Tiere und Pflanzen und sind ein Stück Kulturgut, das über Generationen gepflegt wurde. Damit das so bleibt, braucht es Menschen, die Bäume nachpflanzen, schneiden und das Obst ernten. Genau dabei hilft die neue Förderung. Was wird gefördert? Pflanzen und Pflegen 105 € pro neu gepflanztem hochstämmigem Obstbaum alternativ 40 € für Pflanzungen aus Sämlingsunterlagen oder Direktsaat, zusätzlich 50 € nach 4 Jahren bei erfolgreicher Veredelung auch gebietsheimische Wildobstarten sind förderfähig Fachgerechter Baumschnitt (je Baum und Schnitt, nach Alter des Baumes) 25 € Entwicklungsschnitt (6. bis 15. Standjahr) 50 € Erhaltungsschnitt (16. bis 25. Standjahr) 120 € Unterhaltungspflege (ab dem 26. Standjahr) zusätzlich 40 € bei Mistelbefall (ab dem 26. Standjahr) Streuobst-Annahmestellen Gefördert wird die Ausstattung von Annahmestellen, die Streuobst an Keltereien weitergeben, zum Beispiel Waagen, Paletten, Abdeckplanen oder wieder verwendbare Transportkisten: 150 € bei Ausgaben ab 300 €, 250 € ab 500 €, 500 € ab 1.000 €. Ernte Pro Baum werden 3 Stunden Eigenleistung angerechnet. Davon werden 70 % auf Grundlage des gesetzlichen Mindestlohns gefördert. Das sind beim Mindestlohn 2026 rund 29 € pro Baum . Eigenbedarf zählt: Den Erntezuschuss gibt es auch, wenn das Obst für den Eigenbedarf genutzt oder gekeltert wird, ein Nachweis per Wiegeschein oder umgerechneter Saftmenge ist aber nötig Was ist eigentlich eine Streuobstwiese? Gefördert werden nur Flächen, die als Streuobstwiese im Sinne des Naturschutzrechts gelten. Solche Wiesen sind in der Regel gesetzlich geschützte Biotope . Dafür zählt: Hochstämme: Die Obstbäume haben eine Stammhöhe von mindestens 1,60 m . Extensive Nutzung: Die Wiese wird schonend bewirtschaftet, zum Beispiel durch Beweidung oder als Heuwiese. Lage: Die Fläche liegt im Außenbereich , also nicht im Hausgarten im Ort. Größe: mindestens 1.000 m² oder mindestens 10 hochstämmige Obstbäume . Nicht zu dicht: höchstens 150 Obstbäume pro Hektar . In begründeten Fällen, etwa bei alten Beständen, kann von Stammhöhe oder Baumzahl abgewichen werden. Bei Neupflanzungen müssen mindestens die Hälfte der Bäume Apfel, Birne, Kirsche oder Pflaume sein. Gefördert werden nur Sorten aus der Sortenliste der Richtlinie. Dort stehen auch nordhessische Sorten wie die Oberkaufunger Renette , der Gravensteiner oder die Große Kasseler Renette . Siehe ➔ Hochstämmige Obstsorten zur Streuobstrichtlinie Hessen (PDF/224.15 KB) Öffnet sich in einem neuen Fenster Wer kann die Förderung nutzen? Unter anderem Privatpersonen, Vereine und Verbände, Naturschutz-, Obst- und Gartenbauvereine, Landschaftspflege- und Waldbesitzervereinigungen sowie kleine und mittlere landwirtschaftliche Betriebe. Für Annahmestellen können Vereine und kleine bzw. mittlere Unternehmen einen Antrag stellen. Das ist also nicht nur etwas für Landwirte. Wer bei uns eine eigene Wiese mit alten Obstbäumen hat, kann ebenso profitieren wie unsere Vereine, zum Beispiel die NABU Ortsgruppe Roßbach. Wie stellt man den Antrag? Der Antrag wird online beim Regierungspräsidium Kassel gestellt, das für den Werra-Meißner-Kreis zuständig ist. Link zum Antrag ➔ https://antrag.hessen.de/hcc/start/index.html?formId=fm00145 Pflanzung und Schnitt: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Also erst beantragen, dann pflanzen oder schneiden. Wer pflanzt oder schneidet, muss eine Qualifikation nachweisen, zum Beispiel einen Schnittkurs, ein Baumwartseminar oder mehrjährige Praxis. Ernte: Hier ist es umgekehrt. Der Antrag wird nach der Ernte gestellt, einmal im Jahr bis spätestens 31. Oktober . Dazu gehört ein Wiegeschein der Kelterei oder einer geeichten Waage und die Zahl der abgeernteten Bäume. Für die Ernte 2026 bleibt also nicht mehr viel Zeit! Mindestbeträge beachten: Für Pflanzung und Schnitt muss ein Antrag mindestens 1.000 € ergeben, das sind zum Beispiel 10 neue Bäume oder 20 Erhaltungsschnitte. Bei der Ernte liegt die Untergrenze bei 250 € , das entspricht etwa 9 Bäumen . Wer nur wenige Bäume hat, kann sich mit Nachbarn zusammentun oder über einen Verein beantragen. Die Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2031 . Getrennte Anträge: Für jeden Fördertatbestand muss ein eigener Antrag gestellt werden; innerhalb von Pflanzung und Schnitt werden die Beträge aber zusammengerechnet und müssen die 1.000-Euro-Grenze erreichen. Außerdem können für dieselben Bäume sowohl Pflege als auch Ernte beantragt werden. Mehr Informationen Ansprechpartner: Für Fragen und Beratung zur Streuobstrichtlinie ist das Streuobstwiesenzentrum Hessen zuständig (Mo bis Do 9 bis 16 Uhr), wegen vieler Anrufe wird E-Mail empfohlen: info@streuobstzentrum-hessen.de , Tel. 06145 / 355 76 98. Das Alle Förderbedingungen, die Sortenliste und den Zugang zum Online-Antrag findet ihr beim Land Hessen hier: ➔ Streuobstrichtlinie des Landes Hessen ➔ Das Streuobstwiesenzentrum Hessen Lasst uns gemeinsam dafür sorgen, dass unsere Streuobstwiesen auch für die nächsten Generationen erhalten bleiben. Initiativen in Witzenhausen ➔ https://www.kirschbluetefrauholle.land/kirschenland/projekte/foerderung-des-kirschenanbaus-in-witzenhausen ➔ Streuobst-Initiative Werra-Meißner e.V. Der Beitrag Förderung und Schutz für unsere Streuobstwiesen erschien zuerst auf Roßbach Witzenhausen .

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Beschreibung

Der Ortsbeirat von Roßbach, ein Ortsteil von Witzenhausen.