Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.01.2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 37 „Am Schlosspark“ beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 4,84 ha der Grundstücke mit den Flurnummern 4, 7 (Teilfläche) und 16/4 (Teilfläche) der Gemarkung Stepperg.
Der Markt Rennertshofen beabsichtigt die planungsrechtliche Zulässigkeit zu schaffen, um den Neubau eines Wohnhauses für die künftige Generationenfolge zu ermöglichen.
Die 33. Änderung des Flächennutzungsplans der Marktgemeinde Rennertshofen wird im Parallel-verfahren durchgeführt.
Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 25.11.2025 über die eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 37 „Am Schlosspark“ beraten, den Planentwurf in der Fassung vom 25.11.2025 gebilligt sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus Planzeichnung, Textteil mit Begründung und Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 25.11.2025, werden in der Zeit vom
Mittwoch, 10.12.2025 bis einschließlich Mittwoch, 14.01.2026
einschließlich dieser Bekanntmachung im Internet auf der Seite des Marktes Rennertshofen in der Rubrik „Wirtschaft & Standort – Bauen – Aktuelle Bebauungsplananhörungen“ unter folgender Adresse veröffentlicht: https://www.rennertshofen.de/Bebauungsplananhoerungen.html.
Ebenso sind diese Unterlagen über das Geoportal Bayern https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal herunterzuladen.
Ergänzend zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen im Rathaus des Marktes Rennertshofen, Zimmer-Nr. 1, Marktstr. 18, 86643 Rennertshofen, während der allgemeinen Dienststunden (Montag von 07.30 Uhr bis 12.15 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.30 Uhr, Dienstag und Donnerstag von 07.30 Uhr bis 12.15 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Mittwoch von 07.30 Uhr bis 12.15 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr, Freitag von 07.30 Uhr bis 13.00 Uhr) öffentlich aus (barrierefreier Zugang). Außerhalb der regulären Öffnungszeiten ist eine Einsichtnahme nach telefonischer Terminvereinbarung möglich.
Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar:
Berichte, Gutachten, Untersuchungen:
- Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 37 „Am Schlosspark“ in der Fassung vom 25.11.2025, mit Aussagen zu den Schutzgütern Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Klima und Lufthygiene, Landschaft, Mensch und Gesundheit, Kultur- und Sachgütern sowie zu Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern
Umweltbelange aus Stellungnahmen im Verfahren gem. § 4 Abs. 1 BauGB:
- Schutzgut Lebensräume für Tiere und Pflanzen, Biologische Vielfalt:
- Landratsamt Naturschutz: Prüfung der Auswirkungen von Erschließnungsmaßnahmen auf Schutzgebiete, insbes. das Vogelschutzgebiet „Donauauen zwischen Lechmündung und Ingolstadt“ wird angeregt; Hinweis auf FFH-Lebensraumtyp 91EO Weichholzauwälder im Plangebiet; Anregung ausführlicherer Maßnahmen zur Einschätzung von Flora und Fauna (etwa durch weitere Begehungen); Anregung ggf. zu fällende Gehölze zu prüfen; Hinweis auf Fällzeitraum; Hinweis auf Störung von Vögeln und Fledermäusen während Bauzeit, Vorgabe einer Bauzeitbeschränkung; Vorgaben einer Insektenfreundlichen Beleuchtung; Schutz vor Vogelschlag an Glasbauteilen; Durchlässigkeit für Kleintiere
- Schutzgut Fläche:
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- Schutzgut Boden:
- Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten: Schutz des Mutterbodens gemäß § 202 BauGB
- Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt: Hinweis auf bodenschonende Ausführung; Beachtung der Vorgaben der Ersatzbaustoffverordnung bei Verwendung von Recycling-Bauschutt; keine Hinweise auf altlastverdächtige Ablagerungen; Minimierung der Versiegelung; Hinweise auf abfallrechtliche Bestimmungen
- Schutzgut Wasser:
- Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt: Wasserschutzgebiete sind nicht betroffen; Erhalt der natürlichen Wasserbilanz; Hinweis auf nahegelegenes Überschwemmungsgebiet der Donau ohne Einfluss auf das Plangebiet
- Schutzgut Klima und Lufthygiene
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- Schutzgut Landschaft
- Landratsamt, Naturschutz: Hinweis auf tatsächlichen Grenzverlauf des Landschaftsschutzgebiets
- Schutzgut Mensch und Gesundheit
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- Schutzgut Kultur- und Sachgütern
- Landesamt für Denkmalpflege: Abstimmung der Gestaltung des Neubaus mit den Denkmalbehörden aufgrund der Nähe zu einem Baudenkmal; Schutz vorhandener Bodendenkmäler; Vermeidung von Eingriffen in Denkmalsubstanz
- Landratsamt SG 30: Hinweis auf vorhandene Denkmäler
Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die Adresse bauleitplanung@wipflerplan.de oder bauamt@rennertshofen.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg in Textform oder im Rathaus während der Öffnungszeiten zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 und § 4a Abs. 6 BauGB), wenn der Markt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender-angaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
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