Aufgrund einer Gesetzesänderung entfällt der Kinderreisepass zum 1. Januar 2024 vollständig. Das Einwohnermeldeamt weist darauf hin, dass ab diesem Datum auch für Kinder jeden Alters ein Personalausweis oder Reisepass für eine Grenzüberschreitung Pflicht ist. Kinderreisepässe, deren Geltungsdauer noch über den 01. Januar 2024 hinausreichen, behalten bis zum regulären Ablaufdatum ihre Gültigkeit. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass das jeweilige Kind noch eindeutig identifiziert werden kann.
Welches Dokument für das jeweilige Land benötigt wird, ist beim Auswärtigen Amt einsehbar unter