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Herbstversammlung mit Fachvortrag "Digitaler Nachlass"
Eigenheimer- und Gartenbauverein Wörth a. d. Isar e.V.
27.09.2026, 11:23
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Die am vergangenen Freitag stattgefundene Herbstversammlung des Eigenheimer- u. Gartenbauvereins Wörth a.d.Isar e.V. hatte das Thema „Digitaler Nachlass “ auf dem Programm. Dazu konnte 1. Vorstand Erwin Osen, im Vereinsheim neben den Mitgliedern und Interessierten, Karlo van der Gucht als Referenten begrüßen.

Die Zuhörer wurden zum Anfang darüber informiert was man eigentlich unter dem Begriff „Digitaler Nachlass“ versteht. Wenn wir sterben, hinterlassen wir nicht nur ein Haus, Möbel oder ein Sparbuch. Wir hinterlassen auch einen riesigen, unsichtbaren Berg an Daten: den digitalen Nachlass. Das Problem: Während wir beim klassischen Erbe genau wissen, was zu tun ist, herrscht im digitalen oft das absolute Chaos.

Laut dem Referenten umfasst der digitale Nachlass alle digitalen Güter und Daten, die eine Person im Laufe ihres Lebens online oder digital erstellt, erworben und hinterlassen hat. Dazu gehören auch digitale Abonnements (z.B. für Streaming- dienste), Cloud-Speicher, E-Mail-Konten, Online-Banking, Kryptowährungen, Online-Shopping-Konten und persönliche Daten auf Geräten wie Computern, Tablets und Smartphones. Wenig überraschend verfügen die meisten Deutschen heute über eine Vielzahl solcher digitaler Konten, deren Verwaltung im Todesfall geregelt werden muss. Dazu passte die Frage des Referenten in die Runde: „Wie viele Passwörter haben Sie“.

Nach deutschem Recht gilt laut einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH), dass der digitale Nachlass dem Erbrecht unterliegt – das heißt, Erben erhalten grundsätzlich alle Rechte und Pflichten an E-Mail-, Banking-, Cloud- , Versicherungs -oder Social-Media-Konten. In der Praxis stehen Angehörige ohne Vorbereitung jedoch oft vor großen Problemen, da Abos weiterlaufen, Passwörter fehlen oder der Zugriff durch die Zwei-Faktor-Authentifizierung blockiert ist. Zusätzlich kann es vorkommen, dass digitale Güter, wie z.B.Inhalte in sozialen Medien, zwar einen emotionalen Wert, jedoch keinen direkten finanziellen Wert haben, was den Umgang damit für die Erben weiter erschwert. Da das digitale Erbe in der Regel nicht physisch greifbar ist, sondern aus Daten und digitalen Identitäten besteht, erfordert es besondere Maßnahmen, um sicherzustellen, dass diese Werte nicht verloren gehen oder in falsche Hände geraten.

Um diese Probleme zu vermeiden sollte sich jeder eine Checkliste mit den zu regelnden Aspekten erstellen.

  1. Die Bestandsaufnahme aller digitalen Konten und Dienste, zusätzlich auch über Hardware wie PC, Laptop, Tablet, Server, Smartphone, Smartwatch.

  2. Zugangsdaten dokumentieren und sammeln aller Benutzernamen, Passwörter und Sicherheitsfragen. Festlegen, wo diese Informationen sicher gespeichert werden, z.B. in einem Passwort-Manager, auf einem USB-Stick oder in Papierform an einem sicheren Ort auf, etwa bei wichtigen Dokumenten. Teilen Sie das Wissen darüber nur mit einer Vertrauensperson. Überlegen, ob man einen speziellen Nachlasskontakt bei den Diensten hinterlegen (bei Facebook, Apple, …) möchte.

  3. Einen Verwalter oder mehrere vertrauenswürdige Personen, für den digitalen Nachlass bestimmen, die nach dem Tod den Zugang zu den digitalen Konten erhalten sollen. Diese Person(en) über die Existenz der Checkliste und den Speicherort der Zugangsdaten informieren.

  4. Rechtliche Regelungen in Betracht ziehen, um digitale Vermögenswerte im Testament oder einer separaten Vorsorgevollmacht zu regeln. Die Nutzung einer notariellen Beglaubigung, wenn erforderlich, um sicherzustellen, dass Wünsche rechtlich durchgesetzt werden können.

  5. Spezifische Anweisungen für bestimmte Konten definieren, welche Konten gelöscht, archiviert oder weitergeführt werden sollen. Anweisungen für den Umgang mit Fotos, Dokumenten oder Social-Media Inhalten geben. Man kann auch in Erwägung ziehen, kommerzielle Dienste oder Apps zu nutzen, die sich auf die Verwaltung des digitalen Nachlasses spezialisiert haben.

  6. Eine regelmäßige Aktualisierung der digitale Nachlass-Checkliste, insbesondere wenn neue Konten eröffnet oder Passwörter geändert werden.

Einige dieser Schritte mögen umständlich oder langwierig klingen, aber durch die sorgfältige Planung und Dokumentation des digitalen Nachlasses stellt man sicher, dass die Erben nicht vor unnötigen Herausforderungen und vor eventuellen finanziellen Verlusten stehen und die digitalen Güter gemäß eigenen Wünschen behandelt werden. Referent van der Gucht verteilte hierzu zum Ende des Vortrags noch ein Merkblatt mit allen wichtigen Informationen zum „Digitalen Nachlass“.

1.Vorstand Erwin Osen bedankte sich am Ende der Herbstversammlung beim Referenten für seinen informativen Vortrag und bei den aufmerksamen Zuhörern für ihr Kommen.

 

 

 


Beschreibung

Der Eigenheimer- und Gartenbauverein Wörth a. d. Isar e.V. ist ab 01.01.2023 korporatives Mitglied im Verband Wohneigentum - Landesverband Bayern e.V. Neben den zahlreichen Leistungen des Verbandes, bietet der Ortsverein Wörth seinen Mitgliedern einen Geräteverleih, Fachreferate und gesellschaftliches Miteinander.