Alle Tierhalter werden gebeten, ihren Tierbestand bis spätestens 30. September 2025 der VGem Henfenfeld ausschließlich per zugesandtem Formblatt per Post, bzw. Briefkasteneinwurf oder per E-Mail (steuern@vg-henfenfeld.de) mitzuteilen.
Maßgebend ist die im Vorjahr durchschnittlich gehaltene Viehzahl. Der Nachweis kann auch durch Vorlage des Bescheides der Tierseuchenkasse erbracht werden. Die Meldung ist auch dann erforderlich, wenn der Tierbestand gegenüber den Vorjahren unverändert ist.
Anzugeben sind:
- Jungrinder bis zu einem Alter von 1 Jahr
- Rinder zwischen 1 und 2 Jahren
- Rinder über einem Alter von 2 Jahren
- Schafe, Ziegen
- Schweine und
- Pferde
- Zuchtwild und Lamas ab 1 Jahr
Tiere, die über einen Wasseranschluss mit eigener Wasseruhr oder über eine Quelle versorgt werden, sind nicht als Großvieheinheit anrechenbar und somit im Bestand separat aufzuführen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass nur dann in der Kanalgebührenabrechnung 2024/2025 Großvieheinheiten in Abzug gebracht werden, wenn der Tierbestand fristgerecht gemeldet wurde.