Sehr geehrte Damen und Herren,
im Zuge der voranschreitenden Aufräumarbeiten auf der Brandfläche im Hürtgenwald sind ab sofort wieder einige befestigte Forstwege sowie die ersten Waldflächen für den allgemeinen Besucherverkehr freigegeben. Der anliegenden Karte können die freigegeben Wege sowie die weiterhin gesperrte Waldfläche entnommen werden. Die freigegebenen Wege sind dort in Gelb dargestellt. Für die wieder freigegebenen Wege und Waldflächen gelten die Betretungsbefugnisse nach dem Landesforstgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen. Insbesondere auf das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung auf eigene Gefahr (vgl. § 2 LFoG) wird hingewiesen.
Ich bitte Sie um Veröffentlichung der Informationen im Rahmen Ihrer Zuständigkeiten.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Thomas Boden
Wald und Holz NRW
Regionalforstamt Rureifel-Jülicher Börde
Fachgebiet Hoheit
Kirchstr. 2
52393 Hürtgenwald
Bildquellen: Wald&Holz, Rureifel-Tourismus
