Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung vom 10.06.2025 den Entwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Südlich Blumenäcker“ zur Auslegung gebilligt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von insgesamt 23.360 m² und beinhaltet die Flurstücke Nrn. 1133, 1134/1 (Teilfläche) und 1128/90, je Gemarkung Essenbach.
Das Plangebiet ist wie folgt umgrenzt:
- Nördlich/ nordwestlich durch das Baugebiet „Blumenäcker“ (WA) mit der Langobardenstraße
- Im Osten durch die St.-Wolfgang-Straße, dann Baugebiet „An der alten Stundensäule“ (WA)
- Im Süden durch die Blumenstraße und durch das Wohngebiet an der Blumenstraße und das Wohngebiet an der Nelkenstraße
- Im Westen/ südwestlich durch die Stieglstraße, dann durch das Baugebiet „Schardtenacker“ (WA)
Den Entwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Südlich Blumenäcker“ und die Begründung mit Anhang (Massenermittlung, Liste der einheimsichen Gehölzarten für den Landkreis Landshut, Geotechnischer Untersuchungsbericht, Konzept zum Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung der Niederschlagswasserableitung, Freigabeerklärung zu denkmalrechtlicher Erlaubnis nach Art. 7 BayDSchG) finden Sie hier (https://www.essenbach.de/leben-wohnen/bauleitplanung/) vom 17. Juni 2025 bis einschließlich 21. Juli 2025 veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit die Auslegung der Unterlagen im Rathaus der Marktverwaltung Essenbach, Rathausplatz 3, 84051 Essenbach, 1. Stock, Zimmer 16. Während des o.g. Zeitraums sind die Unterlagen zu den regulären Öffnungszeiten bereitgestellt.
Stellungnahmen sollen während dieser Frist elektronisch an bauleitplanung@essenbach.de und bei Bedarf in Textform an Markt Essenbach, Bauleitplanung, Rathausplatz 3, 84051 Essenbach oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Hier finden Sie die vollständige Bekanntmachung und die zugehörigen Unterlagen.