Der Marktgemeinderat Rennertshofen hat in seiner Sitzung am 05. August 2025 den Erlass einer Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge (Stellplatzsatzung) des Marktes Rennertshofen beschlossen.
Diese Satzung tritt am 01. Oktober 2025 in Kraft.
Die Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge (Stellplatzsatzung) des Marktes Rennertshofen liegt
in der Zeit vom 01. Oktober bis einschließlich 03. November 2025
beim Markt Rennertshofen, Marktstraße 18, 86643 Rennertshofen, Zi.Nr. 1, während der allgemeinen Dienststunden (Montag von 07.30 Uhr bis 12.15 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.30 Uhr, Dienstag und Donnerstag von 07.30 Uhr bis 12.15 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Mittwoch von 07.30 Uhr bis 12.15 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr, Freitag von 07.30 Uhr bis 13.00 Uhr) zur Einsichtnahme aus.
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