Die Wahlbenachrichtigungsschreiben werden im Zeitraum vom 06.02. – 15.02.2026 an alle Wahlberechtigten verteilt.
Mit diesem Schreiben können die Briefwahlunterlagen beantragt werden, wofür verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung stehen:
• Online über den auf der Wahlbenachrichtigung angedruckten QR-Code
• Postalisch über den Einwurf des ausgefüllten Antrags auf Erteilung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen (Rückseite der Wahlbenachrichtigung) in den Briefkasten des Rathauses oder Postversand
• Persönlich durch die Vorlage der Wahlbenachrichtigung im Bürgerbüro
Wichtiger Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass aufgrund einer neuen rechtlichen Vorgabe eine Aushändigung bzw. Zusendung der Briefwahlunterlagen (unabhängig in welcher Form beantragt) erst ab dem 16.02.2026 erfolgen kann.
