Ab 1. Mai 2025 sind bei der Beantragung von Reisepässen und Personalausweisen ausschließlich digitale biometrische Lichtbilder zulässig.
Die Lichtbilder können grundsätzlich direkt in der Gemeindeverwaltung (Gebühr 6 Euro pro Lichtbild) oder bei einem registrierten Fotodienstleister (z. B. Fotostudio oder Drogeriemarkt) erstellt werden. Das vom Fotodienstleister aufgenommene Lichtbild wird elektronisch an die Gemeinde übermittelt.
Wichtiger Hinweis – Übergangsregelung bis einschließlich 31. Juli 2025!
Nachdem an den Markt Burghaslach noch kein digitales Aufnahmesystem ausgeliefert wurde, werden ausnahmsweise bis zum 31. Juli 2025 weiterhin Papierlichtbilder akzeptiert. Die neuen gesetzlich festgelegten biometrischen Anforderungen müssen jedoch erfüllt werden.