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Säuberung der Abflussrinnen und Kanaleinläufe
Gemeinde Heroldsbach
20.08.2026, 15:39
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Wir möchten alle Grundstückseigentümer darauf hinweisen, dass die Abflussrinnen und Kanaleinläufe bzw. Einlaufschächte zur Straßenentwässerung an ihrem jeweiligen Grundstück freizuhalten sind. Der Einlauf sowie der Eimer des Schmutzfängers sind bei Bedarf zu säubern. Bitte kontrollieren Sie dies regelmäßig.

Gemäß § 5 der aktuellen Reinigungs- und Sicherungsverordnung der Gemeinde Heroldsbach sind die Eigentümer entlang der Ortsstraßen sowie der Kreisstraßen (FO 3 und 13) verpflichtet, bei Bedarf die Einlaufschächte der Straßenentwässerung sowie die darin befindlichen Schmutzfänger (Eimer) zu säubern.

Als Schutz vor starken Regengüssen ist es wichtig, dass alle Eigentümer auf freie Abläufe der Straßenentwässerung vor ihrem Grundstück achten. So kann Schäden durch schlecht ablaufendes Regenwasser vorgebeugt werden.

Falls der Schmutzfänger in den Einlaufkästen beschädigt oder nicht mehr vorhanden ist, geben Sie uns bitte Bescheid, wir tauschen diesen dann aus bzw. ersetzen ihn.

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.


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