Liebe Mitbügerinnen und Mitbürger,
aufgrund einer deutlichen und unerwarteten Verschlechterung bei den Gewerbesteuereinnahmen, verbunden mit hohen Rückzahlungsverpflichtungen, sieht sich die Stadt gezwungen, mit sofortiger Wirkung einer Haushaltssperre zu verhängen. Diese Maßnahme ist der erforderlich, um die finanzielle Handlungsfähigkeit der Verwaltung zu sichern.
Warum ist eine Haushaltssperre notwendig?
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Die Stadt steht vor erheblichen Mindereinnahmen aus der Gewerbesteuer.
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Gleichzeitig sind Rückforderungen gegenüber Unternehmen zu leisten, wodurch zusätzliche Belastungen entstehen.
- Oberstes Ziel ist die Aufrechterhaltung der städtischen Aufgaben aus gesetzlichen Vorgaben.
Was bedeutet das konkret?
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Gesperrt werden alle Ausgaben, die noch nicht begonnen sind
Im Ergebnishaushalt dürfen Unterhaltungs- oder laufende Maßnahmen, die noch nicht beauftragt wurden, nicht mehr vergeben werden.
Im investiven Bereich sind alle geplanten Bau- oder Infrastrukturmaßnahmen, die noch nicht gestartet sind, betroffen.
Laufende Planungsaufträge dürfen abgeschlossen werden, aber daraus resultierende Bauaufträge unterliegen einer strengen Vorprüfung. -
Bestehende Verpflichtungen bleiben gewahrt
Verträge und rechtliche Verpflichtungen, die bereits bestehen, sind weiterhin zu erfüllen.
Personalkosten, laufende Sozialleistungen und andere gesetzlich verankerte Aufgaben dürfen nicht infrage gestellt werden.
Auch Zahlungen zur Schuldentilgung, Zinsen oder ähnliches bleiben unberührt. -
Neuvergabe nur mit Genehmigung
Wenn aus zwingenden Gründen dennoch Aufträge vergeben werden müssen, bedarf dies der vorherigen Freigabe durch den Bürgermeister bzw. dem ersten Stadtrat. -
Befristung
Die Haushaltssperre ist zunächst bis zum 31. Dezember 2025 befristet.
Was ändert sich für die Stadtverwaltung?
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Die Verwaltung muss alle Ausgaben streng auf Notwendigkeit hin prüfen und nur in gesetzlich vorgegebener Form genehmigen.
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Neue Projekte können in der Regel nicht beginnen – es werden nur bereits laufende oder zwingend notwendige Maßnahmen weitergeführt.
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Jede Abteilung muss ihren Finanzbedarf besonders kritisch darstellen und eventuelle Anträge detailliert begründen.
Was heißt das für Sie als Bürgerinnen und Bürger?
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Dienstleistungen bleiben erhalten. Pflichtaufgaben wie beispielsweise Sicherheit, Müllabfuhr, Straßenunterhalt und soziale Leistungen werden weiter erbracht.
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Projektverzögerungen möglich. Manche neue Bauvorhaben, Erweiterungsmaßnahmen oder freiwillige Zusatzangebote können bis auf Weiteres pausieren.
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Beteiligung und Transparenz. Es erfolgt ein direkter Austausch mit den politischen Vertreter des Magistrats und der Fraktionen/Wählergruppen des Stadtparlaments.
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Planungssicherheit. Wenn Sie selbst Vorhaben (z. B. im privaten Bau oder in Kooperation mit der Stadt) planen: rechnen Sie mit möglicherweise späteren Entscheidungen oder verschobenen Ausschreibungen.
Ausblick
Unser Ziel ist, so rasch wie möglich zu einer stabilen Haushaltslage zurückzukehren. Dafür werden wir gemeinsam Maßnahmen prüfen, strategische Einsparpotenziale identifizieren und notwendige Entscheidungen treffen.stand. Heute gehen wir davon aus, dass wir die Haushaltssperre bis zum Ende des Jahres fortführen müssen. Für das kommende Jahr sind wir im engen Austausch mit den Stadtverordneten zur Aufstellung eines genehmigungsfähigen Haushaltes. Schon heute ist klar, dass die finanzielle Entwicklung der Stadt uns zwingt, die finanzielle Planung neu aufzustellen. Ein solcher Haushaltsplan wird nicht ohne weitere Kürzungen und/oder Steuererhöhungen auskommen.
Wir setzen alles daran, dass die Stadt trotz dieser Maßnahmen handlungsfähig bleibt und die Balance zwischen Sparzwang und Leistungsfähigkeit gewahrt wird. Ihre Geduld und Ihr Verständnis in dieser Situation sind wichtig und geschätzt.
Trotz dieser Nachricht wünsche ich Ihnen ein angenehmes Wochenende.
Wir werden sie auch weiterhin über die finanzielle Entwicklung informieren.
Ihr Lukas Sittel
