Verkehrssicherungspflicht bei Anpflanzungen gem. Bay. Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) und Straßenverkehrsordnung (StVO)
Anpflanzungen beleben und verschönern das Ortsbild und tragen zur Verbesserung der Lebensräume für Mensch und Tier bei. Leider können durch Anpflanzungen aber auch Gefahrensituationen hervorgerufen werden. Hecken, Sträucher und Bäume wachsen im Laufe des Jahres stark, deshalb sollten sie frühzeitig zurückgeschnitten werden. Seitlich wuchernde Hecken und überhängende Zweige und Äste an Gehwegen, sowie Fahrbahnen können Fußgänger, Radfahrer und Fahrzeuge gefährden und behindern in den Wintermonaten teils den Winterdienst.
Dann kann es nur heißen: „Bitte zurückschneiden!“
Die Verpflichtung, Anpflanzungen bis auf die Grundstücksgrenze zurückzuschneiden, ist im Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG), Art. 29 Abs. 2 geregelt. Demnach sind Anpflanzungen aller Art, soweit sie die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen können, verboten.
Bitte prüfen Sie auch, ob Straßenlampen an der Grundstücksgrenze oder Schilder zugewachsen sind und deren Freischneiden erforderlich ist. Bedenken Sie: Durch das Zuwachsen von Straßenlampen oder Schildern (z.B. Straßenbezeichnungen, Bushaltestellen usw.) wird die Verkehrssicherheit beeinträchtigt und die Orientierung von ortsfremden Personen erschwert.
In diesem Zusammenhang wollen wir Sie auch über das freizuhaltende sog. „Lichtraumprofil“ über Gehwegen und Fahrbahnen informieren: Als Lichtraumprofil wird eine definierte Umgrenzungslinie bezeichnet, die meist für die senkrechte Querebene eines Fahrweges bestimmt wird. Aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs muss das Lichtraumprofil der öffentlichen Verkehrsflächen frei und sauber gehalten werden.
Um Gefahrensituationen von vornherein zu vermeiden und allen Beteiligten zusätzlichen Aufwand zu ersparen, bitten wir Sie folgende Hinweise zu beachten:
Schneiden Sie Hecken, Sträucher und Bäume in Bereichen von Straßeneinmündungen und Kreuzungen so weit zurück, dass Sichtbehinderungen und Verkehrsgefährdungen ausgeschlossen sind. Achten Sie darauf, dass die Anpflanzungen nicht über die Grundstücksgrenze hinausragen.
Schneiden Sie auch Hecken, Sträucher und Bäume im Bereich von Straßenlampen und Schildern so weit zurück, dass die Lampen ihre Beleuchtungsfunktion erfüllen und die Schilder mühelos gelesen werden können. Besonders die Straßenlampen sind ein wesentlicher Bestandteil der Verkehrssicherheit. Deren einwandfreie Funktion soll auch Sie in der Dunkelheit vor möglichen Gefahren schützen.
Als Eigentümer bzw. Besitzer eines Grundstücks, das im Kreuzungsbereich von Straßen liegt, achten Sie bitte darauf, dass das Sichtdreieck frei gehalten wird.
Bitte beachten Sie diese Hinweise und berücksichtigen Sie, dass Sie als Grundstückseigentümer bzw. -besitzer verkehrssicherungspflichtig sind und im Schadensfall mit erheblichen Schadensersatzansprüchen konfrontiert werden können.
Die Gemeinde bedankt sich für Ihr Verständnis und bittet um Beachtung der Vorgaben. Damit werden weitergehende Anordnungen im Einzelfall verhindert.
