Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
bei dem im Bild rot markierten Flurstück 307 der Gemarkung Forstern handelt es sich laut Grundbuch um einen sogenannten „Anliegerweg“. Ein Abstellen von Fahrzeugen ist dort nicht erlaubt, da dies dem vorgesehenen Zweck widerspricht – entsprechend den Vorgaben des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (Art. 3 BayStrWG).
Da bisher keine klare optische Abgrenzung vorhanden war, kam es immer wieder zu unzulässigem Parken, insbesondere auf der angrenzenden gemeindlichen Grünfläche. Um künftig dagegen vorgehen zu können, hat der Gemeinderat beschlossen, diese Grünfläche baulich einzufassen und somit eine klare Trennung zu schaffen. Damit können Polizei und Verkehrsüberwachung bei Falschparkern wirksam einschreiten.
Sollte sich trotz dieser Maßnahme keine dauerhafte Verbesserung einstellen, wird in einem zweiten Schritt geprüft, den Weg als Gehweg auszuweisen. Dieser wäre dann weiterhin für Anlieger und Radfahrer zugänglich, allerdings mit dem Nachteil, dass zahlreiche Schilder aufgestellt werden müssten.
Ziel aller Maßnahmen ist es, die ursprüngliche Funktion des Weges zu sichern und eine gerechte Nutzung zu gewährleisten.