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Meldepflicht nach §17 BMG
Markt Altenstadt
19.10.2026, 11:34

für An-, Um- und Abmeldungen des Wohnsitzes

Bitte beachten Sie, dass Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde an-, um- und abmelden müssen, wenn Sie Ihren Wohnsitz gewechselt haben.

Sie können Ihrer Meldepflicht persönlich oder online über unsere Homepage nachkommen.

Wir weisen vorsorglich daraufhin, dass bei einer Überschreitung der zwei-wöchigen Frist ein Verwarngeld bis zu 55 € erhoben werden kann.

 



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Beschreibung

Herzlich Willkommen auf der offiziellen Seite unseres Marktes Altenstadt. Hier finden Sie alle aktuellen Informationen rund um das Rathaus, behördliche Themen und das Gemeindeleben. Viel Spaß beim Erkunden der App! Öffnungszeiten Montag, Dienstag und Freitag 08:00-12:00 Uhr Donnerstag 08:00-12:00 Uhr 14:00-18:00 Uhr