Die Vollmacht zur Abholung von Ausweisdokumenten wurde vom NRW-Innenministerium reformiert. Ausschlaggebend ist das neue PIN-Brief-Verfahren, wodurch der antragstellenden Person ein PIN-Brief unmittelbar ausgehändigt wird. Bei der Personalausweisaushändigung entfällt daher die Abfrage, ob der Antragsteller den PIN-Brief erhalten habe; dies war auch bei der Vollmacht zu berücksichtigen.
Die Mustervollmacht, die auch im Personalausweisportal eingepflegt wurde, bevollmächtigt Personen ab 16 Jahren zum Abholen von Personalausweisen, ab 18 Jahren zum Abholen von Reisepässen.