Verbotene Ablagerung von Müll auf dem Sammelplatz für Lesesteine am Grüngutsammelplatz in Oberelsbach
Erneut wurden verbotene Bauschuttablagerungen und sonstiger Müll auf dem Sammelplatz für Lesesteine am Grüngutsammelplatz in Oberelsbach festgestellt.
Wir weisen darauf hin, dass auf allen Steinsammelplätzen im Gemeindegebiet nur Findlinge abgelagert werden dürfen.
An die Bevölkerung ergeht die Aufforderung, evtl. Beobachtungen oder Feststellungen zur Sache an die Verwaltung des Marktes Oberelsbach zu melden.
Wir fordern alle Bürger auf, die vorhandenen Entsorgungsmöglichkeiten zu nutzen. Informationen hierzu können dem Wertstoff- und Abfallkalender des Landkreises Rhön-Grabfeld entnommen werden. Ebenso steht der Markt Oberelsbach für Nachfragen und Informationen zur Verfügung.
Verbotene Ablagerungen werden ordnungsrechtlich verfolgt und mit Geldbußen geahndet!
Oberelsbach, 28.01.2025
Björn Denner
Erster Bürgermeister