Das Forellenwasser (Gewässerabschnitte 1 und 2) ist von Samstag, 21. März, bis einschließlich Karsamstag, 4. April, wegen Besatzmaßnahmen gesperrt. In der Zeit der Sperre ist auch das Fischen auf Raubfische verboten.

Das Forellenwasser (Gewässerabschnitte 1 und 2) ist von Samstag, 21. März, bis einschließlich Karsamstag, 4. April, wegen Besatzmaßnahmen gesperrt. In der Zeit der Sperre ist auch das Fischen auf Raubfische verboten.