
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung möglich. Entweder Sie senden uns die ausgefüllte Wahlbenachrichtigung zurück, scannen den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung oder Sie beantragen den Wahlschein im Bürgerserviceportal unter dem folgenden Link: https://www.buergerservice-portal.de/bayern/vgaub/
Die Beantragung für eine andere Person ist nur mit schriftlicher Vollmacht möglich. Sie kann daher nicht elektronisch erfolgen.
Bitte beachten Sie, dass aufgrund einer Änderung in der Gemeinde- und Landkreiswahlordnung die Briefwahlunterlagen erst ab dem 16. Februar 2026 ausgegeben werden dürfen, auch wenn Sie diese schon vorher beantragt haben.
Mit freundlichen Grüßen
Verwaltungsgemeinschaft Aub
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