Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 19.03.2025 die Außenbereichssatzung Eggerding als Satzung beschlossen. Mit der Bekanntmachung tritt die Satzung nun in Kraft.
Zweck und Ziel der Satzung ist es, für Eggerding die Bebauung innerhalb der Siedlungsfläche zu regeln. Der Geltungsbereich wird als zukünftig bebaubare Abgrenzung definiert. Ein Erweitern nach außen wird explizit ausgeschlossen.
Die Unterlagen können im Rathaus zu den gewöhnlichen Öffnungszeiten bis 27.02.2026, oder im Internet unter https://www.vg-falkenberg.de/aussenbereichssatzung-eggerding-2 eingesehen werden.
