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Umtausch von Alt-Führerscheinen und unbefristeten EU-Kartenführerscheinen
Markt Nennslingen
15.01.2026, 08:21
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Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.


Beschreibung

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