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Parken auf Gehwegen verboten
Gemeinde Heroldsbach
28.08.2026, 11:59
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Leider muss immer häufiger festgestellt werden, dass überwiegend in schmalen Straßen und Wohngebieten die Gehwege durch parkende Fahrzeuge versperrt werden.

Vor allem für andere Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger, Radfahrer aber auch Personen mit Kinderwägen, Rollator oder Rollstuhl stellt das Ausweichen auf befahreneFahrbahnen eine enorme Behinderung und Gefahr dar und kann im schlimmsten Fall zu schweren Unfällen führen.

Generell sieht die Straßenverkehrsordnung vor, dass die Fahrbahn den Kraftfahrzeugen und der Gehweg den Fußgängern vorbehalten sein soll.

Das bedeutet, dass das Halten und Parken auf Gehwegen grundsätzlich verboten ist, soweit es nicht durch Verkehrszeichen oder durch Parkflächenmarkierungen ausdrücklich erlaubt ist. Lediglich auf der Fahrbahn oder auf ausgewiesenen Parkplätzen ist das Parken gestattet.

Um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gewährleisten zu können, bitten wir um entsprechende Berücksichtigung. Die beauftragte Verkehrsüberwachung ahndet entsprechende Verstöße.


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