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Erhöhte Waldbrandgefahr!!! Nutzfeuer außerorts sind untersagt
Gemeinde Ebelsbach
20.05.2025, 08:57
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Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der erhöhten Waldbrandgefahr ist das Abbrennen eines Nutzfeuers außerorts ab Waldbrandstufe 3 untersagt.

Die derzeit gültige Waldbrandstufe finden Sie immer tagesaktuell beim Deutschen Wetterdienst (DWD) auf der Internetseite.

Wir bitten um Beachtung!

Das Ordnungsamt


Beschreibung

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