Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der erhöhten Waldbrandgefahr ist das Abbrennen eines Nutzfeuers außerorts ab Waldbrandstufe 3 untersagt.
Die derzeit gültige Waldbrandstufe finden Sie immer tagesaktuell beim Deutschen Wetterdienst (DWD) auf der Internetseite.
Wir bitten um Beachtung!
Das Ordnungsamt