Aufgrund der aktuellen Trockenheit sowie der Verordnung über die Verhütung von Bränden (VVB) wird ab dem 25. Juni 2026 bis auf Weiteres ein generelles und absolutes Verbot für jegliche Art von offenem Feuer - auch in bestehenden, auf Dauer angelegten Feuerstellen - im Gesamtgebiet der Verwaltungsgemeinschaft Marktbreit ohne Ausnahme ausgesprochen.
Das Verbot von offenem Feuer gilt sowohl für die ausgewiesenen öffentlichen Grillplätze, als auch für Lagerfeuer auf privaten Grundstücken. Ausgenommen von diesem Verbot sind Holzkohle-, Gas- und Elektrogrills im privaten Bereich innerorts.
Angesichts der anhaltend heißen und trockenen Witterung besteht in unserer Region für Wälder, Hecken, Trockenrasenflächen etc. allerhöchste Brandgefahr!
Die Mitgliedsgemeinden der Vgem sehen sich auf Grund der hohen Brandgefahr gehalten,
jegliche Art von offenem Feuer ausnahmslos zu untersagen.
Hierzu zählen u.a. auch das Aufstellen und Abbrennen von Grablichtern auf den Friedhöfen, in Wiesen-, Baum- und Heckennähen.
Die Bevölkerung wird im eigenen Interesse dringend aufgefordert - auch im Hinblick auf mögliche Regressforderungen - sich an das ausgesprochene Verbot zu halten.
Die Aufhebung dieses Verbotes von offenem Feuer wird - sobald es die Witterungsverhältnisse zulassen - sofort über die Homepage der Verwaltungsgemeinschaft Marktbreit bekannt gegeben.
VGEM MARKTBREIT
Marktbreit, 22.06.2026
Harald Kopp
Gemeinschaftsvorsitzender
