Anlässlich anhaltender Trockenheit und der zu erwartenden Hitzeperiode weist die Gemeinde darauf hin, dass Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern stets eine wasserrechtliche Erlaubniserfordern erfordern, sobald Pumpen zum Einsatz kommen. Sofern die Wasserentnahme mit Handschöpfgeräten, wie Eimer oder Gießkannen erfolgt, fällt sie unter den Gemeingebrauch. Für diesen ist keine wasserrechtliche Genehmigung erforderlich. Die Wasserentnahme aus Gewässern durch den jeweiligen Eigentümer oder von angrenzenden Grundstücken ist für den eigenen Bedarf ebenfalls erlaubnisfrei. Wasserentnahmen sind grundsätzlich nur dann zulässig, wenn dadurch andere, Tiere und Pflanzen sowie ihre aquatischen Lebensräume nicht beeinträchtigt und die Wasserbeschaffenheit nicht nachteilig verändert werden.
