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Wichtiger Hinweis der städt. Friedhofsverwaltung an alle Grabnutzungsberechtigten von Baumgrabstätten
Stadt Gemünden a.Main – öffentliche Sicherheit und Ordnung
04.11.2026, 11:35

Die Stadt Gemünden a.Main Friedhofsamt weist hiermit eindringlich auf die Einhaltung von § 17 Abs. 6 der aktuellen Friedhofsbenutzungssatzung hin.

 

Demnach ist bei Baumgrabstätten kein Grabschmuck zugelassen.

 

Die Stadt Gemünden a.Main fordert hiermit alle Grabnutzungsberechtigten von Baumgrabstätten auf dem städt. Friedhof Gemünden a.Main höflich zur Umsetzung auf.

 

Grabnutzungsberechtigte von Baumgrabstätten, welche aktuell noch Grabschmuck auf oder neben der Grabstätte angebracht haben, werden gebeten diesen bis spätestens zum 30.11.2026 abzuräumen.

 

Ansonsten wird sämtlicher Grabschmuck, welcher sich nach dieser Frist noch auf den Baumgrabstätten befindet, vom städt. Bauhof kostenpflichtig abgeräumt sowie dem jeweiligen Grabnutzungsberechtigten in Rechnung gestellt.

 

Wir bitten um Verständnis für diese Maßnahme und bedanken uns für die Umsetzung.

 

Für Rückfragen steht Ihnen die städt. Friedhofsverwaltung unter der Tel.Nr. 09351/8001-1220 gerne zur Verfügung.


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