Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung vom 25.11.2025 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 32 „Solarpark Trugenhofen-Rohrbach-Rennertshofen“ sowie die Billigung des Vorentwurfs beschlossen.
Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung vom 24.02.2026 den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 32 „Solarpark Trugenhofen-Rohrbach-Rennertshofen“ gebilligt.
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Lageplan |
Planzeichnung |
Die Änderung betrifft den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 32 "Solarpark Trugenhofen-Rohrbach-Rennertshofen" auf den Flurstücken FI.-Nrn. 1110 (TF), 1375,1376,1377, Gemarkung Rohrbach, sowie FI.-Nrn. 267, 269 und 274, Gemarkung Rennertshofen.
Der Entwurf 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 32 „Solarpark Trugenhofen-Rohrbach-Rennertshofen“ für das Gebiet und die Begründung können
auf der Homepage des Marktes Rennertshofen unter https://www.rennertshofen.de/Bebauungsplananhoerungen.html
in der Zeit vom 12.03.2026 bis zum 13.04.2026
eingesehen werden.
Darüber hinaus liegen die in §3 Abs. 2 Satz 1 BauGB genannten Unterlagen im Rathaus, Anschrift: Marktstraße 18, 86643 Rennertshofen Zimmer Nr. 1, während der allgemeinen Dienststunden (Montag von 7.30 Uhr bis 12.15 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.30 Uhr, Dienstag und Donnerstag von 7.30 Uhr bis 12.15 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Mittwoch von 7.30 Uhr bis 12.15 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr, Freitag von 7.30 Uhr bis 13.00 Uhr) öffentlich aus. Außerhalb der regulären Öffnungszeiten ist eine Einsichtnahme nach telefonischer Terminvereinbarung möglich. Zusätzlich sind die Unterlagen auch über das zentrale Internetportal des Landes (https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal) zugänglich.
Die diesem Bebauungsplan zugrunde liegenden Rechtsvorschriften (Gesetze, Verordnungen, DIN-Normen) können ebenfalls im Rathaus, Marktstraße 18, 86643 Rennertshofen zu den allgemeinen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen,
- dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
- dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden können,
- dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, wenn der Markt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Folgende wesentliche umweltbezogenen Stellungnahmen werden mit veröffentlicht:
A: Umweltbericht gemäß § 2a, NEIDL + NEIDL, Sulzbach-Rosenberg, 23.02.2026
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Schutzgut |
Art der Information |
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Tiere und Pflanzen |
· Eingrünung nicht ausreichend · Sichtbarkeit durch erhöhte Modulhöhe · Erhebliche Auswirkungen auf Arten, wenn Maßnahmen nicht umgesetzt werden
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Boden |
· Erosionsrisiko durch Hanglage · Verbesserung durch Begrünung zwischen Modulreihen · Rammfundamente → reversible Eingriffe
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Wasser |
· Niedrige Eingriffsintensität wegen geringer Versiegelung · Regenwasser versickert weitgehend ortsnah |
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Klima/Luft |
· Lokale Kaltluftentstehung bleibt weitgehend erhalten, da nur punktuelle Aufständerungen · Geringe Flächenversiegelung → kaum Einfluss auf Kleinklima
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Fläche |
· Zweifel am ursprünglichen Nutzungskonzept · Neue Fassung erfüllt DIN SPEC 91434 · Landwirtschaftliche Nutzung bleibt erhalten (Himbeeren, Heidelbeeren, Ackergras) |
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Landschaft/ Erholung |
· Landschaftsbild stark betroffen · Südexponierte Lage + Höhenzüge → hohe Fernwirkung · Sichtbarkeit durch erhöhte Modulhöhe (bis 3,2 m festgesetzt) · Eingrünung unzureichend, zusätzliche Hecken nötig
· Fläche im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet → nicht geeignet · Hanglage → starke landschaftliche Dominanz
· Staatliches Bauamt + Immissionsschutz + Blendgutachten: Keine nachteiligen Blendwirkungen |
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Natura 2000 |
· Schutzgebiete angrenzen (Trockental, Usseltal) · Ursprüngliche Flächen aufgrund Schutzgebietsnähe aus Planung herausgenommen
· Keine direkten Beeinträchtigungen eines FFH‑Gebiets · Landschaftsbild jedoch sensibel |
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Mensch |
· Hanglage · exponierte Sichtbarkeit |
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Kultur- und Sachgüter |
· Hanglage · exponierte Sichtbarkeit |
Hinzu kommen im Umweltbericht Angaben zu Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen der Planung, zur Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung bzw. Nichtdurchführung der Planung, zu den in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten sowie zur Überwachung der Umweltauswirkungen, die aufgrund des Bauleitplans auftreten können (Monitoring).
B. Umweltrelevante Stellungnahmen
Umweltrelevante Stellungnahmen sind von folgenden Fachstellen eingegangen:
- Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen – Untere Naturschutzbehörde / Datum: 13.01.2026
- Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU) / Datum: 09.01.2026
- Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt / Datum: 15.01.2026
- Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen – Immissionsschutz / Datum: 10.12.2025
- Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen – SG 3/30 (Abwägung / Umweltbezug) / Datum: 13.01.2026
- Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Schrobenhausen / Datum: 08.01.2026
- Staatliches Bauamt Ingolstadt / Datum: 08.01.2026
C: Fachgutachten
Zur Untersuchung von Auswirkungen der Planung wurden folgende Fachgutachten angefertigt:
- BLENDGUTACHTEN , IFB Eigenscheck, 20.10.2025
- Fachbeitrag zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) für einen Solarpark Trugenhofen-Rohrbach-Rennertshofen, (Rennertshofen II), Lkr. Neuburg an der Donau- Bachmann Artenschutz GmbH, Stand 10/2025
Der Inhalt diese Bekanntmachung ist zusätzlich im Internet unter https://www.rennertshofen.de/Bebauungsplananhoerungen.html eingestellt.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen sind auch über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt [siehe gesonderte Mustervorlage].
Datenschutz:
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