Erster Bürgermeister Achim Höfling eröffnete am 09.09.2026 um 19:30 Uhr die 13. Sitzung des Gemeinderates, begrüßte alle Anwesenden, stellte die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Die Tagesordnung (öffentlicher und nichtöffentlicher Sitzungsteil) wurde einstimmig angenommen. Die Gemeinderatssitzung endete mit einem nichtöffentlichen Sitzungsteil.
1 Anerkennung der Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 29.07.2026
Über das Ratsinformationssystem wurde dem Gemeinderat die Niederschrift von der Gemeinderatssitzung vom 29.07.2026 zur Kenntnisnahme freigegeben.
Thomas Obert monierte einen fehlenden Aspekt zum möglichen Supermarkt, über den diskutiert wurde, sowie einer seiner Meinung nach missverständlichen Formulierung beim gleichen Tagesordnungspunkt. Sie werden ergänzt bzw. korrigiert.
Damit ist der Gemeinderat mit der Niederschrift einverstanden.
Einstimmig beschlossen Ja 17 Nein 0
2 Beratung und Beschluss über die Forstbetriebspläne von Oktober 2026 bis Dezember 2027
Förster Ralf Schmidl stellt seine Entwürfe für die Forstbetriebsplanung für den Zeitraum Oktober 2026 bis Dezember 2027 vor. Aufgrund der Umstellung des Wirtschaftsjahres in der Forstverwaltung (von Oktober-bis-September zu Januar-bis-Dezember) handelt es sich um zwei Einzelpläne.
Im letzten Quartal 2026 ist ein Hiebsatz von 1940 fm und im Jahr 2027 von 7210 fm geplant. Beide Werte bleiben unter dem laut Forstwirtschaftsplan vorgesehenen Hiebsätzen von 1810 bzw. 7250 fm. Der Großteil des eingeschlagenen Holzes wird an Sägewerke und andere Unternehmen in der Region gehen. Für örtliche Brennholzkunden finden in allen Ortschaften der Gemeinde Holzstriche statt.
Insgesamt belaufen sich die geplanten Ausgaben für die 15 Monate auf 850.000 €, die Einnahmen auf 876.000 €. Bei den Einnahmen können durch den Verkauf von CO2-Zertifikaten und die bilanzielle Zurverfügungstellung von Ausgleichsflächen noch zusätzliche Einnahmen hinzukommen.
Steffen Zöller möchte wissen, ob die Gemeinde selbst dafür verantwortlich ist, ihre CO2-Zertifikate zu verkaufen. Förster Ralf Schmidl stellt klar, dass dies das Partnerunternehmen, das auch für die Zertifizierung zuständig ist, für die Gemeinde übernimmt. Florian Hoßmann fragt, ob es nicht eine Vorabprämie für die geplanten Windräder gäbe. Der Bürgermeister bestätigt dies: Ab Genehmigung der Windräder stünde der Gemeinde und den anliegenden Grundstückseignern eine Prämie von 40.000 € zu. Dieses Geld sei bereits eingegangen, weshalb es in der Übersicht der geplanten Einnahmen von Oktober 2026 bis Dezember 2027 nicht auftauche.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt für den vorgestellten Betriebsplan für die Monate Oktober bis Dezember 2026 für den Gemeindeforst.
Einstimmig beschlossen Ja 17 Nein 0
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt für den vorgestellten Jahresbetriebsplan 2027 für den Gemeindeforst.
Einstimmig beschlossen Ja 17 Nein 0
3 Beratung und Beschluss über die Brennholzpreise für die Saison 2026/27
Auch diesen Winter soll wieder Brennholz für die Bürger der Gemeinde und darüber hinaus eingeschlagen werden. Förster Ralf Schmidl schlägt folgende Preise vor:
§ Polterholz Nadel-/Laubholz (weich): 55 €/fm (Vorjahr: 60 bzw. 55 €)
§ Polterholz Laubholz (hart): 70 €/fm (Vorjahr: 75 bzw. 65 €)
§ Kleinselbstwerbung Nadel-/Laubholz > 7cm: 20 €/RM (unverändert)
Äste mit weniger als 7 cm Durchmesser müssen gemäß den FSC-Vorgaben als Totholz im Wald verbleiben. Um Kleinselbstwerber abzuschrecken diese mitzunehmen, wird für dieses Holz ein erhöhter Preis festgelegt:
§ Kleinselbstwerbung Äste < 7cm 100 €/RM (unverändert)
Zum Vergleich: Die Stadt Karlstadt verlangt für Hartholz in der kommenden Saison 75 €, die Stadt Arnstein 80 € und die Staatsforsten 80-85 €.
Florian Hoßmann hält die Preise für angemessen und erkundigt sich nach dem Zustand unserer Buchen. Ralf Schmidl informiert den Gemeinderat, dass man aktuell noch keinen negativen Einfluss der Hitze- und Trockenmonate sehen kann, das Leiden der Buche aber voraussichtlich im Jahr 2027 bemerkbar wird.
Reiner Dvorak fragt nach, wie deutlich der Strafpreis von 100 €/RM für die Äste < 7 cm gekennzeichnet ist, aus Sorge, dass manche Bürger das Verbot übersehen könnten. Förster Ralf Schmidl informiert, dass die Regel auf der Rückseite jedes Holzabfuhrscheins steht, er bei jedem Holzstrich darauf hinweist und es eigentlich auch schon bei allen, die regelmäßig Holz schlagen, bekannt sei. Daher sollte es niemandem entgehen.
Die Holzernte dieses Jahr hat bereits begonnen. Folgende acht Holzstriche sind vorgesehen:
§ Eußenheim: Diebsgrund (evtl. schon im Oktober 2026), Schadberg
§ Aschfeld: Ummenloch (evtl. schon im Oktober 2026), Ellern
§ Münster: Jungholz
§ Bühler: Heßlarer Höh
§ Hundsbach: Buchwald
§ Obersfeld: Bauholz
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dafür die Brennholzpreise für die kommende Saison wie vorgeschlagen festzusetzen.
Einstimmig beschlossen Ja 17 Nein 0
Da sich Förster Ralf Schmidl auch um die Organisation der Pflege und Instandhaltung der Schotterwege in Wald und Flur kümmert, informiert er an dieser Stelle über den Stand der Wegepflege und -instandsetzung.
Wegepflege / Wasserführung Maßnahmen 2026
§ Im Haushalt 2026 wurden 70.000 € für Maßnahmen in der Wegepflege und Wegeinstandsetzung bewilligt.
§ Der Handlungsbedarf wurde mithilfe der Jagdgenossenschaften ermittelt, z.B.
- Bankette (Baggern/Fräsen)
- Entwässerung (Wegneigung, Grabenanlage, Grabenreinigung, Durchlässe freilegen, Wasserrückhalt)
- Wiederherstellung der Wegekörper (Schotter und Profilierung)
- Pflege des Lichtraumprofils im Forst
- jährliche Wegepflege mit zwei Überfahrten (Frühjahr und Herbst nach Laubfall)
§ Der Bedarf ist größer als das Budget und die Arbeitskapazität, daher gibt es Vergaben an Dienstleister. Außerdem werden Schwerpunkte gesetzt und Maßnahmen, die über die Wegepflege hinausgehen, priorisiert.
Folgender Ablauf ist vorgesehen:
§ Bedarfsermittlung und Absprache mit den Vorständen der Jagdgenossenschaften (mind. 2x jährlich)
§ Erfassung und Monitoring der Maßnahmen über die Software Dynamic Forest
§ Dokumentation des Wegezustands vor Maßnahmenbeginn
§ Vergabe der Maßnahmen an Dienstleister nach Angebot
§ ggf. Grenzsuche mit GPS und RIWA
§ Durchführung der Maßnahmen
§ Abnahme der Maßnahmen
2026 bereits durchgeführte Maßnahmen:
§ November 2025: Vergabe der Pflege der Verschleißschicht (Röder)
§ Frühjahr 2026: erste Überfahrt Wegepflege
§ Mai 2026: Fräsen der im Vorjahr noch nicht abgetragenen Bankette
§ Mai/Juni 2026: Wegeinstandsetzung Eußenheim, Aschfeld, Bühler und Hundsbach (Vegetation und Erde vom Wegkörper entfernt, Schlaglöcher beseitigt, Dachprofil wiederhergestellt)
§ Juni 2026: Wegeinstandsetzung inkl. Grabenanlage mit Wasserrückhalt und Pflege in Obersfeld am Katzenkohl & Munitionsdepot
§ August 2026: Wegeinstandsetzung inkl. Grabenpflege in Münster an der Schlotte/Bauholz
§ seit August 2026: Mulchen der Gräben und Bankette durch Bauhof und Forstpersonal
2026 noch geplante Maßnahmen (soweit das Budget ausreicht):
§ Herbst: Wegepflege aller Schotterwege und Grabenpflege nach Laubfall
§ Instandsetzung des Dachprofils und Wiederherstellung der Verschleißschicht Hundsbacher/ Bühler Kreuzberg
§ Instandsetzung der Wegkörper und Entwässerung Ederleszobel Eußenheim
§ Wiederherstellung der Entwässerung und des Dachprofils Krautäcker Obersfeld
§ Ausschwemmungen und Schlaglöcher am Wernweg, Aschfeld/Eußenheim (Fertigstellung der Maßnahme)
§ Wiederherstellung der durch Baumaßnahmen in Mitleidenschaft gezogenen Schotterwege (Eußenheim, Aschfeld, Bühler, Hundsbach)
§ Pflanzung von Buschwerk an der Spitzkehre oberhalb Fa. Breitenbach (Aschfeld)
§ Instandsetzen des Wegs zum Holzlagerplatz in Aschfeld
§ Pflege des Lichtraumprofils
4 Beratung und Beschluss über den Bauantrag auf Umbau des ehemaligen Feuerwehrhauses in Aschfeld und Nutzungsänderung zum Wohnhaus in der Kirchtalstr. 3
Die Eigentümer des Grundstücks in der Kirchtalstr. 3 in Aschfeld planen die Sanierung des Gebäudes und die Umnutzung zu einem Wohnhaus. Es handelt sich dabei um das ehemalige Feuerwehrhaus in Aschfeld
Das Vorhaben befindet sich im unbeplanten Innenbereich von Aschfeld, was bedeutet, dass sich das Gebäude in die Umgebung einfügen muss. Die Eigenart der Umgebung entspricht gemäß § 5a BauNVO der eines dörflichen Wohngebietes. Der Umbau und die Nutzung fügen sich nach Art und Maß in die Umgebung ein. Die Zustimmung der Nachbarn liegt vor.
Nico Harde fragt nach, ob es auch außen bauliche Veränderungen geben wird. Geschäftsleiter Sebastian Heun erklärt, dass das Dach ein Stück hochgesetzt werden soll.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt für den Bauantrag auf Umbau des bestehenden Gebäudes auf dem Grundstück Fl.Nr.107/1 („Kirchtalstraße 3“) in Aschfeld und Nutzung als Wohnhaus.
Einstimmig beschlossen Ja 17 Nein 0
5 Beratung und Beschluss über den Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 446 im Gebr.-Walther-Weg in Eußenheim
Die Eigentümer des Grundstücks Fl.Nr. 446 in Eußenheim planen den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage.
Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich von Eußenheim. Zu diesem Vorhaben gab es bereits 2022 einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan. Durch den sogenannten Bauturbo, welcher 2025 in Kraft getreten ist, wird für Wohnbebauung im Außenbereich am Ortsrand keine Bauleitplanung mehr benötigt. Aus diesem Grund und um Kosten und Zeit zu sparen, wurde das Verfahren zur Aufstellung für den Bebauungsplan gestoppt und ein Antrag über den Bauturbo gestellt.
Damit die Vereinfachungen des Bauturbos greifen, darf das Vorhaben öffentlichen Belangen (z.B. Natur- oder Hochwasserschutz) nicht im Wege stehen. Dies wird vom Landratsamt geprüft und dürfte kein Problem sein, da sich während der Aufstellungsphase des Bebauungsplans bereits ein Planungsbüro mit dem Naturschutz und dem Wasserrecht für dieses Vorhaben beschäftigt hat. Diese Unterlagen wurden an die Bauherren weitergegeben. Die Grundstücksnachbarn haben dem Vorhaben zugestimmt.
Markus Bähr äußert sich dem Bauturbo gegenüber besorgt, da er befürchtet, die Gemeinde müsse nun Entscheidungen treffen, die normalerweise das Landratsamt trifft. Der Bürgermeister erklärt, dass das Landratsamt weiterhin die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschrift prüft und dafür die Verantwortung trägt.
Martin Scheuner fragt nach der Meinung der Gemeindeverwaltung bezüglich des Bauvorhabens. Der Bürgermeister findet, dass nichts gegen das Vorhaben spricht. Eine junge, engagierte Familie möchte sich in Eußenheim niederlassen und städtebaulich passe das Bauvorhaben auch in den Gebr.-Walther-Weg. Ein Bürger aus der Straße hatte Sorgen geäußert, dass bei einem Starkregen das Wasser aus den Weinbergen nicht mehr richtig abfließen könne, wenn an dieser Stelle mehrere Häuser nebeneinander gebaut werden und wie ein Riegel wirken, aber das einzelne Haus, um das es jetzt geht, stehe nicht in der Hauptfließrichtung des Wassers.
Thomas Obert merkt an, dass sich das Gremium schon im Rahmen einer Bauleitplanung für dieses Bauvorhaben im Gebr.-Walther-Weg entschieden hat und das jetzt den Bauherren vom heutigen Bauantrag zu Gute kommen wird. Florian Hoßmann schließt sich der Aussage von Thomas Obert an und fügt hinzu, dass das Problem mit dem Wasserabfluss vor allem einem zugewucherten Quergraben geschuldet sei.
Thomas Reitz fragt, ob das Bauvorhaben in Gemeindegrund hineinragt. Der Bürgermeister erklärt, dass ein Streifen Grund zwischen dem geplanten Haus und der Straße an die Bauherren verkauft werden soll. Dafür gibt es bereits einen Gemeinderatsbeschluss. Dieser Streifen wird nicht bebaut, sondern dient als Zufahrt zur Garage und als Grünfläche.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt für den Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 446 in Eußenheim.
Einstimmig beschlossen Ja 17 Nein 0
6 Beratung über den Umgang mit Anträgen auf höhere Einfriedungen als in Bebauungsplänen zugelassen
Fast alle Bebauungspläne im Gemeindegebiet machen Vorgaben über die maximal zulässige Höhe von Grundstücks-Einfriedungen (zum Beispiel Mauern, Zäune, Hecke), oft sind es 1,30 m oder 1,50 m. Nun kommt es immer häufiger vor, dass Grundstückseigentümer Befreiungen von dieser Festsetzung beantragen.
Dabei stehen unterschiedliche Interessen gegenüber: Auf der einen Seite steht der Wunsch der Bauherren nach mehr Privatsphäre und Sichtschutz im eigenen Garten. Auf der anderen Seite dienen die Festsetzungen im Bebauungsplan dem Erhalt eines einheitlichen und ansprechenden Ortsbildes.
Die Entscheidung über entsprechende Befreiungen ist grundsätzlich eine laufende Angelegenheit der Verwaltung und fällt damit in die Zuständigkeit des Bürgermeisters. Die bisherigen Anträge wurden jeweils als Einzelfall nach Abwägung der verschiedenen Gesichtspunkte beurteilt. Berücksichtigt wurden insbesondere die Lage des Grundstücks, die beantragte Höhe der Einfriedung, bereits vorhandene vergleichbare Einfriedungen in der Umgebung sowie – soweit relevant – die Einschätzung der Verkehrspolizei.
Da entsprechende Anträge zunehmend häufiger gestellt werden, möchte der Bürgermeister eine möglichst einheitliche Linie fahren und hat den Gemeinderat um dessen grundsätzliche Einschätzung gebeten, wie solche Anträge künftig beurteilt werden sollen. Als Beispiele zeigt er Bilder aus verschiedenen Straßen.
Thomas Obert findet, dass man bei diesem Thema keine generelle Regel aufstellen kann, sondern immer konkret für den Einzelfall eine Entscheidung getroffen werden muss. Für ihn ist das Kriterium Sicherheit im Straßenverkehr besonders wichtig bei der Entscheidung. Kilian Häusler fügt hinzu, dass auch die Optik eine wichtige Rolle spielt, damit sich die Einfriedung gut ins Ortsbild einfügt. Der Bürgermeister weist daraufhin, dass in den Bebauungsplänen normalerweise nur die Höhe der Einfriedung, aber keine Art oder gar ein Material vorgegeben ist, somit kann die Gemeinde bei einer Befreiung auch keine Vorgaben zur Art oder zum Material machen.
Holger König merkt an, dass eine Hecke „Am Hintern Hof“ mindestens zwei Meter hoch ist, daher sieht er kein Problem, dort einen ebenso hohen Zaun zu genehmigen. Ebenso sei der Verkehr auf der MSP 1 an einem Grundstück Am Ilben ein verständliches Argument für eine höhere Einfriedung als im Bebauungsplan vorgesehen. Martin Scheuner schließt sich dem an. Florian Hoßmann schätzt eine Einfriedung durch einen Zaun nicht als einschränkender für Autofahrer ein als die schon bestehende Hecke Am Hintern Hof. Nico Harde fragt nach, ob eine solche Anfrage zuvor schon einmal von der Gemeinde abgelehnt wurde. Der Bürgermeister informiert, dass er in den letzten Jahren keinen Antrag abgelehnt hat.
Abschließend stellt Achim Höfling fest, dass weiterhin im Einzelfall entschieden werden muss, aber die Tendenz im Gremium eher dazu neigt, mit derartigen Anfragen großzügig umzugehen, außer es gibt gute verkehrliche Gründe oder das Ortsbild wird beeinträchtigt.
7 Beratung und Beschluss über das weitere Vorgehen bei der Ausweisung eines möglichen Gewerbegebiets für einen Supermarkt und weitere Betriebe am Ortsausgang von Eußenheim
In der letzten Gemeinderatssitzung stellten Vertreter der Firmen Ratisbona und Netto ihr Konzept für einen möglichen Netto-Supermarkt am Ortsausgang von Eußenheim vor. Dabei betonten sie, dass die verkehrliche Erschließung (Abbiegespur von der B27), wenn sie nur für einen Supermarkt erfolgt, die Mietkosten für diesen so in die Höhe treibt, dass er kaum mehr rentabel zu betreiben sei. Sie schlugen deshalb vor, dass die Gemeinde den Rest der Fläche zwischen B27 und Straße zu den Weinbergen als Gewerbegebiet erschließt und die Kosten für die Erschließung der Gesamtfläche aufgeteilt werden. Das Gremium diskutiert Vor- und Nachteile und trifft eine Grundsatzentscheidung.
Thomas Reitz äußert seine Bedenken wegen des Wohnhauses direkt neben dem möglichen neuen Gewerbegebiet und fragt, ob in dem Bereich eine Genehmigung für ein Gewerbegebiet überhaupt realistisch wäre. Thomas Obert hält es für sehr wahrscheinlich, dass die Ausweisung eines Gewerbegebiets unproblematisch wird, da oberhalb des Wohnhauses schon eine Zimmerei besteht und ein Supermarkt nicht lauter als eine Zimmerei sein dürfte. Achim Höfling ergänzte, dass das Wohnhaus schon jetzt durch die Bahnlinie belastet sei.
Daniel Lambrecht äußert sich kritisch gegen den Supermarkt und fände ein Gewerbegebiet, das anderen Firmen Platz bietet, besser. Florian Hoßmann spricht sich für die Ausweisung von Gewerbeflächen neben einem möglichen Supermarkt aus. Thomas Obert hält den Supermarkt für eine gute Möglichkeit um das Gewerbegebiet günstiger zu bekommen.
Christine Binner findet, dass der Kosten-Nutzen-Faktor eine große Rolle spielt, das Gewerbegebiet muss sich für die Gemeinde rentieren. Sie möchte außerdem wissen, ob man abschätzen kann, wieviel Gewerbesteuer der Gemeinde zu Gute kommen könnte. Achim Höfling meint dazu, dass man das noch überhaupt nicht abschätzen könne, da noch nicht klar ist, welche Unternehmen in das Gewerbegebiet kommen würden. Susanne Keller hält das Gewerbegebiet für eine große Chance für die Gemeinde. Markus Bähr schließt sich dem grundsätzlich an, äußert aber Bedenken gegenüber der Vorfinanzierung zur Erschließung und Planung des Gewerbegebiets und möchte wissen, was da für Kosten auf die Gemeinde zukommen könnten. Diese sind noch nicht bekannt.
Achim Höfling sieht den Nachteil, dass ein Gewerbegebiet an dieser Stelle nicht erweitert werden könnte, dennoch sieht er hier die große Chance, endlich ein Gewerbegebiet ausweisen zu können. Nico Harde erkundigt sich nach den nächsten Schritten und ob die Gemeinde mit der heutigen Entscheidung rechtliche Pflichten gegenüber der Fa. Ratisbona eingeht. Der Bürgermeister stellt klar, dass der heutige Beschluss nur eine grundsätzliche Richtung vorgibt, ein verbindlicher Beschluss aber erst gefasst werden kann, wenn wichtige Punkte, z.B. die Grundstückskaufpreise oder die Aufteilung der Kosten mit Ratisbona, geklärt sind. Martin Scheuner äußert sich auch positiv zum Vorhaben und fragt, ob es auf einen städtebaulichen Vertrag hinauslaufen würde. Thomas Reitz hält es für sinnvoll, zeitig Details zu klären. Das Gewerbegebiet sei auch ohne den Netto interessant.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt grundsätzlich dafür, dass die Gemeinde gemeinsam mit der Fa. Ratisbona auf den Fl.Nrn. 1310, 1311, 1312 in Eußenheim ein Gewerbegebiet erschließt, sodass darauf ein Supermarkt und weitere Gewerbegrundstücke, die die Gemeinde dann verkaufen kann, entstehen.
Mehrheitlich beschlossen Ja 16 Nein 1
8 Beratung über den grundsätzlichen Umgang mit Anträgen auf Errichtung von PV-Freiflächenanlagen
In der letzten Gemeinderatssitzung stellte der Gemeinderat zwei Anträge auf Errichtung von PV-Freiflächenanlagen zurück. Stattdessen wollte das Gremium zuerst grundsätzlich über das weitere Vorgehen mit solchen Anträgen beraten. Dies soll ausgehend vom Kriterienkatalog geschehen, auf den sich der letzte Gemeinderat als Empfehlung an sich selbst geeinigt hatte. Darin gab es fünf Kriterien:
1. niedrige Bodengüte
2. kaum Sichtbarkeit aus dem Ort
3. Möglichkeit der Bürgerbeteiligung
4. kurze Strecke zum Einspeisepunkt
5. Gesamtgröße aller Anlagen in der Gemeinde: max. 30 ha
Der Bürgermeister wies zuerst darauf hin, dass die Gesamtfläche von 30 ha inzwischen erreicht ist. Außerdem berichtete er, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung nie geklärt ist, welchen Einspeisepunkt ins Hochspannungsnetz ein Vorhaben zugewiesen bekommt, hier geben alle Antragsteller einen in der Nähe liegenden Wunsch-Einspeisepunkt an. Und eine Bürgerbeteiligung wird von allen versprochen, allerdings gibt es zwischen verschiedenen Arten von Bürgerbeteiligungen große qualitative Unterschiede.
Thomas Obert findet, dass zuerst geklärt werden muss, ob die Gesamtfläche erhöht wird, bevor sinnvoll diskutiert werden kann. Sein Vorschlag ist es, 50 Hektar zu erlauben. Diesem Vorschlag schließt sich Steffen Zöller an, er findet es auch wichtig, dass eine echte Bürgerbeteiligung angeboten wird.
Thomas Reitz hält es für eine schlechte Idee, weitere PV-Freiflächenanlagen zu genehmigen, da niemand aus der Gemeinde daraus einen Mehrwert ziehen könne, außer diejenigen, die ihre Flächen verpachten. Daniel Lambrecht spricht sich ebenfalls dagegen aus. Susanne Keller merkte an, dass man mit einem solchen Beschluss den Eigentümern privater Grundstücke vorschreiben würde, wie sie ihre Flächen nutzen dürfen. Sie fände es sinnvoller Bedingungen festzulegen, dass der erzeugte Strom vor Ort genutzt werden muss, statt ein Verbot auszusprechen. Achim Höfling informiert, dass man bei den PV-Freiflächenanlagen auch Bedingungen aufstellen könne. Thomas Obert zweifelt, ob nach den Bedingungen dann noch Interesse bestehen würde.
Achim Höfling erklärt, dass er grundsätzlich erneuerbare Energien befürwortet, und dass er sich vor sechs Jahren klar für eine oder zwei PV-Freiflächenanlagen ausgesprochen hat. Diese sind nun errichtet, gleichzeitig sind neun Windräder im Bau bzw. in der Planung. Bis diese in Betrieb sind, würde er die Genehmigung von weiteren PV-Freiflächen erst einmal aussetzen. Auch ohne diese sei die Gemeinde Eußenheim ein Vorreiter bei der Energiewende weg von fossiler Energie.
Daniel Lambrecht ist der Meinung, dass im Falle der Genehmigung Batteriespeicher bei den PV-Anlagen stehen sollten, damit die gewonnene Energie nicht verloren geht. Susanne Keller schlägt als neues Kriterium vor, dass der Strom, der in der Gemeinde produziert wird auch in der Gemeinde genutzt werden sollte. Achim Höfling erklärt, dass es die Möglichkeit nun durch das Regionalwerk Main-Spessart als Entwickler gäbe. Markus Bähr empfindet die Akzeptanz der Bevölkerung als essentiell.
Ein Stimmungsbild zur Frage, ob in den nächsten vier Jahren weitere PV-Freiflächenanlagen im Gemeindegebiet genehmigt werden sollen, ergibt folgendes Ergebnis:
Mehrheitlich abgelehnt Ja 5 Nein 13
9 Information und Beratung über die Infrastruktur-Baustellen im Gemeindegebiet
Aktuell gibt es im Gemeindegebiet mehrere Baustellen, die mit Infrastruktur-Projekten in Zusammenhang stehen. Auf Antrag von Florian Hoßmann gibt es in der Sitzung einen Überblick über diese Baustellen.
Bayernwerk (20 Kv-Leitung, zur Verstärkung der Ortsnetze in Aschfeld & Münster)
§ in Aschfeld: Am Ilben, Aschfelder Straße, Tränkgasse, Point ð bis Ende Oktober
§ zw. Aschfeld und Eußenheim: Fahrradweg an Alter B27, Fahrradweg an Angelseen, zur neuen Bahnbrücke
§ zw. Aschfeld und Münster: Feldwege, An der Kirche ð bis Ende November
§ Baufirmen: Glöckle, Belle Bau, Bellinger
§ zweiwöchentlicher Jour fixe
§ Beweissicherung: von Bayernwerk; Abnahme nach Ende
Bayernwerk (Erdverkabelung)
§ in Bühler: Schulstraße, An der Mühle ð bis Anfang Oktober
§ Baufirma: MeLe
§ Beweissicherung: von Bayernwerk; Abnahme nach Ende
Partnerwind (Windpark Hundsbach)
Windräder:
§ Zuwegung: über Hundsbach Grenzsteinplatz, zurück über Stationsweg Obersfeld
§ Beweissicherung: durch Partnerwind, durch Gemeinde
§ Firmen: Beuerlein (Flächenherstellung), Max Bögl (Türme), Vestas (Generator & Flügel)
Stromkabel:
§ Hundsbach, Bühler, Münster, Aschfeld, Eußenheim: über Feldwege & Radweg nach Gambach
ð bis Ende Oktober (2,4 km fehlen noch)
§ Baufirma: Lorenzbau
§ schon angesprochene Punkte, wo noch nachgebessert werden muss:
- Höhenweg zw. Hundsbach und Bühler wellig
- Richtung Gambach: Graben stellenweise nicht mehr da
Südwerk (Stromkabel PV-Anlage Aschfeld)
§ Aschfeld: von PV-Anlage nach Gössenheim ð bis November
§ Stand: Kabelverlegung abgeschlossen, Wegebau noch nicht
§ Baufirma: Lorenzbau
§ Beweissicherung: durch Fa. Lorenzbau, Abfahren der Strecke mit Förster, Bgm., Baufirma, u.a.
Deutsche Bahn (neue Bahnbrücke)
§ Eußenheim: Zufahrt über Am Stockbrunnen & Riedweg ð bis November
§ Baufirma: Leonard Weiß
§ Beweissicherung: durch Fa. Leonard Weiß mit Bgm.
Tennet (Starkstromleitung Fulda-Main-Leitung)
§ Eußenheim, z.T. Aschfeld: Probebohrungen für Strommasten
§ Beweissicherung durch Gemeinde
§ es folgt: Bau der Strommasten (2028-2030)
Deutsche Bahn (Gleisbettarbeiten)
§ Zuwegung zur PV-Anlage Richtung Gössenheim
§ Beweissicherung vorher/nachher liegt vor
Markus Bähr ist besorgt darüber, dass viele verschiedene Firmen die gemeindlichen Wege nutzen und die Schäden im Nachhinein schlecht auf eine konkrete Firma zurückzuführen sind. Martin Scheuner berichtet, dass sich in Aschfeld die Firmen Glöckle und Telekom überschnitten haben und fragt nach, wann die Schäden dort behoben werden. Der Bürgermeister wartet noch auf den Abnahmetermin der Telekom. Das der noch nicht zustande kam, empfand er als nicht schlimm, da z.B. Setzungen nicht sofort nach Abschluss der Baumaßnahme sichtbar sind. Martin Scheuner hält das nicht für sinnvoll, da jetzt die Firma Glöckle weitere Schäden verursachen könnte und das die Schuldzuweisung verkompliziere. Florian Hoßmann beklagt sich über den Zustand der Entwässerung an der neuen Bahnbrücke. Er kritisiert, dass die Verursacher von Schäden an den Wegen oft nicht klar zuordenbar seien.
Achim Höfling berichtet, dass die Stadt Arnstein eine extra Arbeitskraft eingestellt hat, die die Infrastrukturmaßnahmen dort betreut. Nico Harde schlägt vor, stundenweise Fachleute zu beauftragen, die das für die Gemeinde tun.
Florian Hoßmann betont, dass die Gemeinde Anspruch auf Wiederherstellung des Zustands vor der Maßnahme hat. Er fragt außerdem nach, ob die verlegten Kabel genau eingemessen werden. Der Bürgermeister informiert, dass die Gemeinde jederzeit eine Kabelabfrage beim Bayernwerk machen kann und dann genaue und aktuelle Angaben bekommt.
10 Informationen aus der Verwaltung
Förderprogramm für Kleinprojekte
LAG WeinWaldWasser hat die Förderung „Kleinprojektefonds Bürgerengagement“ aufgelegt. Sie unterstützt Projekte aus den Bereichen Kultur, Soziales, Bildung und Natur, die einen Beitrag zur regionalen Identität leisten und/oder das Gemeindewesen stärken. Die Förderung beträgt 100 % der Nettokosten, zwischen 500 und 5.000 €. Vereine, Initiativen und Projektgruppen können sich bis zum 16.11.2026 bewerben.
Radweg an der Kläranlage
Der Fahrradweg unterhalb der Kläranlage wurde aufgespritzt.
neues Fahrzeug im Wald
Das neue Forstfahrzeug ist im Einsatz.
Feuerwehrhaus Eußenheim
Es wurde ein neuer Boden im Feuerwehrhaus in Eußenheim eingebaut.
Windpark Hundsbach
Im Windpark Hundsbach wurden drei Türme für die Windräder errichtet.
Neue Mitarbeiter im Rathaus
Das Rathaus hat zwei neue Angestellte: den Auszubildenden Fabian Oftring und die Kassenmitarbeiterin Sabine Schäfer.
Wichtige Termine in der kommenden Zeit
§ Nächste Gemeinderatssitzung am 23.09.2026
§ Interkommunale Sitzung mit Nachbarkommunen am 30.09.2026
Termine der Bürgerversammlungen
§ Hundsbach: 05.10.26
§ Eußenheim: 06.10.26
§ Aschfeld: 07.10.26
§ Bühler: 08.10.26
§ Obersfeld: 13.10.26
§ YouTube: ab 14.10.2026
jeweils um 19.00 Uhr
Susanne Keller erkundigte sich, ob die Inhalte der Klausurtagung schon feststehen. Der Bürgermeister hat mit dem Moderator der Klausurtagung telefoniert und wird die Themen mit den stellvertretenden Bürgermeistern festlegen.
Außerdem fragt Susanne Keller nach, ob man das Regionalwerk Main-Spessart bei den Windenergieanlagen der Gemeinde noch nachträglich einschalten könnte. Der Bürgermeister erklärt, dass sich die Gemeinde zum aktuellen Zeitpunkt in bindenden Verträgen befinde, die nicht einfach aufgelöst werden können, also sei das zur Zeit keine Option.
Mit Dank für die gute Mitarbeit schloss Erster Bürgermeister Achim Höfling um 21:56 Uhr den öffentlichen Sitzungsteil der 13. Sitzung des Gemeinderates.
