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Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplan “Kaiserreich – nordwestlicher Teil”
Gemeinde Kiefersfelden
22.08.2025, 10:12

Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplan “Kaiserreich – nordwestlicher Teil”

Der Gemeinderat hat in öffentlicher Sitzung am 20.08.2025 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Kaiserreich – nordwestlicher Teil“ im Sinne des § 12 BauGB beschlossen.

Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 7.046 m² und beinhaltet die Grundstücke mit den Fl.Nrn. 395/7, 395/8 Tlfl. (Auweg), 395/15, 396/22 Tlfl. und 447/9 Tlfl. (Kaiserreich-Straße), alle Gemarkung Kiefersfelden. Das Gebiet liegt im nordwestlichen Bereich des Gewerbegebiets „Kaiser-Reich“, zwischen der Bundesautobahn 93 sowie der Bahnstrecke Rosenheim – Kufstein. Die Fläche grenzen im Westen an den Auweg an, südlich verläuft die Kaiserreich-Straße. 

In das Plangebiet soll ein bestehender Betrieb nach Kiefersfelden verlagert werden. Geplant ist eine Produktionshalle für Stahlprofile für Solarenergieanlagen sowie Aluminium Komponenten. Zusätzlich soll ein Bürotrakt und ein Logistikbereich realisiert werden.

Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung des geplanten Gewerbebetriebs. Die Belange der Wirtschaft werden somit berücksichtigt und Arbeitsplätze geschaffen. Das Plangebiet wird dahingehend städtebaulich geordnet.

Der Gemeinderat stimmte dem Vorentwurf der Planzeichnung und Satzung, der Begründung sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan zu und billigte diese.

Die genannten Vorentwürfe nebst vorliegender Anlagen (Verkehrsgutachten, Schallgutachten, Relevanzprüfung, Brutvogelkartierung, Baugrunduntersuchung und hydrologische Stellungnahme) werden zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 Abs.  1 BauGB in der Zeit vom

22.08.2025 bis einschließlich 26.09.2025

zur Verfügung gestellt. Folgende Unterlagen können eingesehen werden:

Hinweise zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 e) DSGVO i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls veröffentlich wird.

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