Aus der Sitzung des Krankenhausausschusses
Regensburg (RL). Die möglichen Auswirkungen der am 22. November 2024 vom Bundesrat verabschiedeten Krankenhausreform für die Kreisklinik Wörth a.d.Donau war einer der Beratungspunkte der letzten Sitzung des Krankenhausausschusses am 28. November 2024. Landrätin Tanja Schweiger erklärte, dass das nun beschlossene Gesetz zwar ein gewisses Maß an finanzieller Planungssicherheit für die Zukunft gebe und damit ein lang andauernder Schwebezustand – wäre die Reform nicht beschlossen worden – vermieden werden konnte. Andererseits müsse es aber noch Nachbesserungen geben, zumal das Gesetz Anfang 2025 in Kraft trete, aber erst über mehrere Jahre bis 2029 umgesetzt werden solle; also noch Zeit wäre für notwendige Nachjustierungen. Wichtig sei beispielsweise, dass in der Umsetzung auf Länderebene spezifische Ausgestaltungen möglich seien, und nicht durch zu starre Vorgaben eingeschränkt würden. Das hohe Qualitätsniveau, wie es an der Kreisklinik erreicht worden sei, dürfe nicht durch zu strenge Reglementierung gefährdet werden. Insgesamt sehe sie die Kreisklinik sehr gut gerüstet, sich auch in der neuen Struktur der Krankenhausreform etablieren zu können. Die Kreisklinik sei in der Region Regensburg mit seinen knapp 400.000 Einwohnern das einzige Haus der Grund- und Regelversorgung. Den 35000 ambulanten und stationären Patientinnen und Patienten müsse auch in Zukunft eine qualitativ hochwertige und wohnortnahe Versorgung angeboten werden. Bedauerlich sei, dass kein rückwirkender Vergütungsausgleich für 2023 geleistet werde, dies führe zu Mindereinnahmen von insgesamt etwa 1,3 Millionen Euro.
Mögliche Schadenersatzklage wegen nicht ausreichender Betriebskostenfinanzierung
Beraten hat der Krankenhausausschuss auch über eine Schadenersatzklage des Landkreises gegen den Bund wegen der nicht ausreichenden Betriebskostenfinanzierung für das Jahr 2023. Die Klinik Kompetenz Bayern eG, ein Zusammenschluss von Krankenhäusern in Bayern, hat die Klage der Kreisklinik Groß-Gerau aufgegriffen und will daraus eine Sammelklage beim Landgericht Berlin entwickeln, der sich nach aktuellem Stand 21 meist bayerische Kliniken anschließen wollen. Die Schadenersatzforderung der Kreisklinik beträgt etwa 1,3 Millionen Euro. Der Ausschuss stimmte zu, Landrätin Tanja Schweiger zu ermächtigen, bei Zustandekommen der Sammelklage der Klinik Kompetenz Bayern eG und vorbehaltlich der Klärung weiterer Fragen bis etwa Mitte Januar 2025 die Absicht des Landkreises zur Klageerhebung mit einem maximalen Prozesskostenrisiko von 50.000 Euro zu erklären.
Entwicklung des Wirtschaftsplans 2024
Krankenhausdirektor Martin Rederer unterrichtete den Ausschuss des Weiteren über die Entwicklung des Wirtschaftsplans 2024. Der bisherige Geschäftsverlauf zum Stichtag 30.09.2024 lasse erwarten, dass die Klinik ein Betriebskostendefizit von etwa 2,6 Millionen Euro ausweisen werde, im Wirtschaftsplan für 2024 sei von 3,1 Millionen Euro ausgegangen worden. Ursächlich für das niedrigere Defizit in der Hochrechnung per 30.09.2024 sei insbesondere der Budgetabschluss 2024 mit den Krankenkassen, bei dem weitere Erlöse für die zusätzlich erbrachten Leistungen vereinbart werden konnten. Erreicht werden können demnach etwa 6.350 Case-Mix-Punkte, und damit 300 mehr als beim veranschlagten Plan. Leider belasteten die Kreisklinik Wörth a.d.Donau, so der Krankenhausdirektor weiter, die anhaltend hohen Energie- und Sachkosten und die hohen Tarifabschlüsse 2023/2024. Eine inflationsbedingte Erhöhung des Landesbasisfallwertes rückwirkend für das Jahr 2023 werde es nicht geben. Ob es noch einen Ausgleich für 2024 geben werde, sei offen.
Neufestsetzung der Budgets 2024 und Wahlleistungen 2025
Krankenhausdirektor Martin Rederer berichtete dem Ausschuss zum Ergebnis der diesjährigen Pflegesatzverhandlungen. Trotz der zusätzlichen finanziellen Belastung im Personal- und Sachkostenbereich sei es aufgrund der sich in 2024 abzeichnenden Auswirkungen des Krankenhausstrukturgesetzes und der zusätzlichen neuen Gesetze und Verordnungen wichtig gewesen, diese Vereinbarung mit den Kostenträgern abzuschließen und damit künftig für die Klinik eine wirtschaftliche Basis zu schaffen. Das Verhandlungsergebnis halte er für hervorragend. Jetzt gehe es darum, dass die Klinik die Vereinbarungsdaten erfüllen und somit auch die entsprechenden Erlöse erzielen könne. Gerade die wirtschaftliche Stabilität sei neben einer hohen Patienten- und Mitarbeiterzufriedenheit das dritte wichtige Kernziel, um sich im zunehmenden Wettbewerb erfolgreich behaupten zu können.
Jahresabschlussprüfung 2023 der Kreisklinik Wörth
Der Krankenhausausschuss empfahl dem Kreistag, den Jahresabschluss für den Eigenbetrieb „Kreisklinik Wörth a.d.Donau des Landkreises Regensburg für das Wirtschaftsjahr 2023 entsprechend der in der Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Rechnungsergebnisse festzustellen und das Ergebnis aus Mitteln des Landkreises auszugleichen. Das Geschäftsjahr 2023 schließt für den Eigenbetrieb mit einem Jahresverlust in Höhe von 605.490,25 Euro. Wesentliche Gründe für dieses Ergebnis sind: die fehlende vollständige Finanzierung der gestiegenen Sach- und Personalkosten über den gesetzlich festgelegten Landesbasisfallwert.
Bildunterschrift: Die Kreisklinik ist in der Region Regensburg mit seinen knapp 400.000 Einwohnern das einzige Haus der Grund- und Regelversorgung. Foto: H.C. Wagner
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