Anlässlich der aktuellen Wetterlage möchten wir auf die allgemeine Räum- und Streupflicht gemäß der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter hinweisen. Danach haben alle Vorder- und Hinterlieger, Gehwege und Gehbahnen, die an ihr Grundstück angrenzen, sowie die ihr Grundstück unmittelbar erschließenden öffentlichen Straßen (Sicherungsfläche) auf eigene Kosten in sicherem Zustand zu halten.
Die Sicherungsflächen sind an Werktagen ab 7:00 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8:00 Uhr von Schnee zu räumen und bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte mit geeigneten abstumpfenden Stoffen (z. B. Sand, Splitt) -nicht jedoch mit Tausalz oder ätzenden Mitteln- zu bestreuen oder das Eis zu beseitigen. Bei besonderer Glättegefahr (z. B. an Treppen oder starken Steigungen) ist das Streuen von Tausalz zulässig. Die Sicherungsmaßnahmen sind bis 20:00 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist.
Der geräumte Schnee oder die Eisreste (Räumgut) sind neben der Gehbahn so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert ist.
Die Verordnung können Sie auf unserer Homepage www.gemeinde-oberammergau.de oder im Ordnungsamt einsehen.
