Nachdem in der Gemeinderatssitzung am 19.11.2025 aus den Reihen des Gemeinderats noch einige Fragen aufgetaucht sind, wurde die Kalkulation am 25.11.2025 nochmals gemeinsam mit dem Rechnungsprüfungsausschuss intensiv durchgegangen. Hierbei konnten neben der Klärung des Zustandekommens der Ansatzwerte noch ein paar Ansätze der vergangenen Jahre 2023-2025 und der kommenden Jahre 2026-2029 geändert werden. Diese gemeinsam erarbeiteten Ansätze wurden an das Sachverständigenbüro Suchowski weitergeleitet um diese in die Kalkulation einzuarbeiten. Aufgrund der urlaubsbedingten Schließung des Büros konnte die Kalkulation jedoch im Dezember nicht mehr beraten werden.
Die Kalkulation liegt inzwischen vor. Auf deren Grundlage ergeben sich für den Kalkulationszeitraum 2026 – 2029 folgende neue Gebührensätze:
Grundgebühr für Wasserzähler mit einem Durchfluss
bis 4 m³/Stunde → 80,00 € → (alt 48,00 €; Steigerung um 60%)
bis 10 m³/Stunde → 100,00 € → (alt 60,00 €)
bis 16 m³/Stunde → 160,00 € → (alt 120,00 €)
über 16 m³/Stunde → 400,00 € → (alt 360,00 €)
Verbrauchsgebühr:
alt: → 3,79 €/m³
neu: → 5,85 €/m³ (Steigerung um 65%)
Wie bereits in den vorangegangenen Sitzungen dargelegt, ist nach Art. 8 Abs. 6 Satz 2 KAG das Defizit aus dem vorangegangenen Kalkulationszeitraum 2022 – 2025 auszugleichen. Ohne dieses wäre eine Gebühr von 4,62 €/m³ für die Deckung der laufenden Ausgaben ausreichend.
Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der 5. Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS; Entwurf Stand 16.01.2026) zu.
